Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Neckertal: Ersatz Lehnenbauwerk Grütlirank – K03008.305» vom 9. März bis 9. April 2026 durchgeführt.
Während der Mitwirkung sind keine Eingaben eingegangen. Es wird kein Mitwirkungsbericht erstellt.
Zwischen Mogelsberg und Brunnadern befindet sich das Lehnenbauwerk Grütlirank an der Kantonsstrasse Nr. 30.
Die bestehende Stützmauer ist in einem schadhaften Zustand und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Trag- und Hochwassersicherheit. Eine Instandsetzung ist aufgrund des baulichen Zustands nicht zweckmässig.
Vorgesehen ist der Rückbau der bestehenden Konstruktion und der Neubau eines Stützbauwerks mit gleicher Funktion. Die Linienführung von Fahrbahn und Gehweg bleibt unverändert.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
