Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 1, Thal/Rorschacherberg: Lärmsanierungsprojekt Thal und Rorschacherberg, Abschnitte 14.1, 14.2 und 12.1 Ost - B14.7.014.002» vom 18. August bis 18. September 2025 durchgeführt.
Während der Mitwirkung sind keine Eingaben eingegangen. Es wird kein Mitwirkungsbericht erstellt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
Entlang der Kantonsstrasse zwischen Rorschach und Rheineck in den Gemeinden Rorschacherberg und Thal werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt sieht auf verschiedenen Abschnitten den Einbau eines lärmarmen Belags vor. Für mehrere Liegenschaften soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen