Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Wattwil: Obere Plättliwaldstrasse - B63.4.013.041» vom 1. September bis 1. Oktober 2025 durchgeführt.
Der Mitwirkungsbericht folgt.
Nach dem Bau der Umfahrungsstrasse Wattwil können die Waldungen im Plättliwald (inkl. Schutzwald) nicht mehr vollumfänglich bewirtschaftet werden. Die Umfahrungsstrasse im Hangfussbereich verhindert, dass mit Seilkrananlagen das Holz ins Tal gebracht werden kann, da man die Umfahrungsstrasse nicht überspannen kann. Deshalb wurde im Gesamtprojekt «Umfahrung Wattwil» als alternative Erschliessung der Waldungen im Plättliwald ein neuer Bewirtschaftungs-Weg im oberen Teil des Hanges vorgesehen. Somit kann in Zukunft mit Seilkrananlagen das Holz bergauf gebracht werden. Teilweise besteht auf der projektierten Linienführung bereits ein alter Weg, dieser ist aber nicht befestigt und zu schmal. Das heisst, er ist für die Waldbewirtschaftung mit den heutigen Maschinen und Geräten nicht geeignet. Er dient bei trockenen Bedingungen vor allem für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Bauprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
- Plan Nr. 1.33.1, Übersicht Projektgebiet
- Plan Nr. 1.33.2, Zukünftige Waldbewirtschaftung
- Plan Nr. 1.33.21, Situation
- Plan Nr. 1.33.3, Teilstrassenplan
- Plan Nr. 2.33.1, Normalprofile
- Plan Nr. 3.33.21, Längenprofil
- Plan Nr. 4.33.1, Querprofile
- Plan Nr. 4.33.20/4.33.21/4.33.30/4.33.32/4.33.33, Detailpläne Gerinnequerungen
- Plan Nr. 10.33.1, Technischer Bericht
- Plan Nr. 15.33.1, Hydraulische Berechnungen
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen