Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 111, Altstätten: Geh- und Radweg Südring, Kriessernstrasse bis Bleichmühlistrasse - B24.2.111.002» vom 9. März bis 9. April 2026 durchgeführt.
Während der Mitwirkung sind keine Eingaben eingegangen. Es wird kein Mitwirkungsbericht erstellt.
Am «Südring» soll auf der östlichen Strassenseite ein Geh- und Radweg erstellt werden. Im Abschnitt der Bleichmühlistrasse bis zum Kreisel auf der Kriessernstrasse gibt es derzeit keine separate Fuss- und Veloführung. Durch die bauliche Trennung eines kombinierten Fuss- und Velowegs vom motorisierten Verkehr, kann die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr deutlich verbessert werden. Die klare räumliche Führung reduziert Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden und schafft sichere Verbindungen für den Fuss- und Veloverkehr.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
