Ergebnisse aus den medizinischen Kontrolluntersuchungen sind nach Möglichkeit über die Plattform cari-Medko zu übermitteln.
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Änderung VZV (Link) | Absatz 4 des Art. 9 VZV wurde per 01.02.2019 aufgehoben, wonach bei einer Sehschärfe für die erste med. Gruppe unter 0,7 bzw. beim schlechteren Auge unter 0,2 oder beim einäugigen Sehen unter 0,8 ein Zeugnis eines Augenarztes einzureichen ist. |
Informationen zu Kontrolluntersuchung
- Anmeldung an persönlichem HIN-Account (HIN-Client)
- Folgende URL aufrufen: http://sg-carimedko.hin.ch
- Artikel schweizerische Ärztezeitung Neuerung durch Via sicura
- Faktenblatt UVEK qualitative Verbesserung
- Faktenblatt UVEK Vergleich med. Mindestanforderung
- Kreisschreiben ASTRA Schweiz. FAK
- Leitfaden Fahreignung
- Schreiben ASTRA an SGRM
- Übersichtstabelle Risikostufen
- Verkehrsmedizinische Checkliste
- Verkehrsmedizinische Fortbildungsmodule SGRM
- Verkehrszulassungsverordnung
- VZV Anhang 1bis
- VZV Anhang 1 - med. Mindestanforderungen
- VZV Anhang 2
- VZV Anhang 2a
- VZV Anhang 3
- VZV Anhang 3a
Übermittlung Verlaufs- und Untersuchungsbericht
Ärztinnen und Ärzte werden gebeten, Resultate aus ärztlichen Untersuchungen (Verlaufsberichte usw.) digital zu übermitteln auf:
E-Mail: medkon@sg.ch
Hinweis: Diese E-Mail-Adresse ist ausschliesslich von ärztlichen Untersuchungsstellen zu verwenden. E-Mails von anderen Absenderinnen und Absendern werden gelöscht!
Noch offene Fragen?
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