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Ergebnisse aus den medizinischen Kontrolluntersuchungen sind nach Möglichkeit über die Plattform cari-Medko zu übermitteln.


NEWS
Änderung VZV (Link)

Absatz 4 des Art. 9 VZV wurde per 01.02.2019 aufgehoben, wonach bei einer Sehschärfe für die erste med. Gruppe unter 0,7 bzw. beim schlechteren Auge unter 0,2 oder beim einäugigen Sehen unter 0,8 ein Zeugnis eines Augenarztes einzureichen ist.

ASTRA: Medienmitteilung neue Verkehrsregeln 2019 

   

Übermittlung Verlaufs- und Untersuchungsbericht

Ärztinnen und Ärzte werden gebeten, Resultate aus ärztlichen Untersuchungen (Verlaufsberichte usw.) digital zu übermitteln auf:

E-Mail: medkon@sg.ch

Hinweis: Diese E-Mail-Adresse ist ausschliesslich von ärztlichen Untersuchungsstellen zu verwenden. E-Mails von anderen Absenderinnen und Absendern werden gelöscht!

 

 

Noch offene Fragen?

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