Bei Liegenschaften fallen unterschiedliche Arten von Abwasser an. Dabei wird zwischen verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser unterschieden. Die beiden Abwasserarten werden getrennt bis an die Grenze der Liegenschaft geführt und anschliessend nach Vorgaben des GEP dem Misch- oder Trennsystem der öffentlichen Kanalisation zugeführt.
Schmutzabwasser – was nun?
Häusliches Abwasser, welches z.B. beim Duschen, WC-Spülung oder der Waschmaschine anfällt, gilt als verschmutzt und muss in einer Kläranlage behandelt werden. Ungereinigt darf es nicht in ein Gewässer gelangen oder versickert werden.
Was passiert mit dem nicht verschmutzen Regenwasser?
Die Trennung von nicht verschmutztem (Regenabwasser) und verschmutztem Abwasser trägt zur Wiederherstellung des natürlichen Wasserkreislaufs bei. Die oberflächliche Versickerung von Regenabwasser ist dabei von zentraler Bedeutung. Ist eine Versickerung nicht möglich, kann das nicht verschmutzte Abwasser, mit entsprechenden Rückhaltemassnahmen, in ein Gewässer eingeleitet werden.
Gibt es verschmutztes Regenwasser?
Regenwasser kann als verschmutzt gelten. Entscheidend ist dabei der Ort des anfallenden Regenabwassers. So gilt z.B. Regenabwasser von stark befahrenen Strassen, Parkplätzen oder Balkonen und Terrassen als verschmutzt und muss, wie häusliches Abwasser, auf einer Kläranlage behandelt werden.
Liegenschaftsentwässerungstool
Das Amt für Wasser und Energie, Sektion Abwasser hat für eine einheitliche und praxisnahe Bearbeitung von Baugesuchen ein Berechnungstool für Private, Bauherren, Ingenieure und die Gemeinden erstellt. Diese dient zur Dimensionierung von Retentionsvolumen und Versickerungsanlagen. Die kantonsweit anwendbare Arbeitshilfe ist zum Download unter «Liegenschaftsentwässerungstool». Die Spitzenabflusswerte werden durch den GEP der jeweiligen Gemeinde vorgegeben und können auch manuell im Tool eingefügt werden.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
