Das Treiben von Wanderschafherden in den Wintermonaten über das Gebiet von mehreren Gemeinden bedarf einer Bewilligung des Kantonstierarztes.

Seuchenpolizeiliche Vorschriften
Wer in den Wintermonaten eine Schafherde über das Gebiet von mehreren Gemeinden treibt, braucht eine Bewilligung.
Um die Gefahr für die Verbreitung von Krankheiten zu vermindern, erlassen die Kantone seuchenpolizeiliche Vorschriften für Wanderschafherden. Diese sind Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung.
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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
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9001 St.Gallen
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Freitag
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An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen
- Neujahr, 1. Januar 2021
- Karfreitag, 2. April 2021
- Ostermontag, 5. April 2021
- Auffahrt, 13. Mai 2021
- Pfingstmontag, 24. Mai 2021
- Allerheiligen, 1. November 2021
- Vorweihnachtstag, 24. Dezember 2021 (Nachmittag)
- Silvester, 31. Dezember 2021 (Nachmittag)