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Beim Reisen mit Tieren sind je nach Tierart unterschiedliche Vorschriften einzuhalten. Ein frühzeitiges Prüfen und Erledigen der Formalitäten erleichtert die geplante Reise.

Heimtiere

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bietet auf seiner Homepage viele Informationen zum Thema Reisen mit Heimtieren an.

Wenn Sie mit Hund, Katze oder Frettchen reisen, ist die Online-Hilfe des BLV sehr empfehlenswert.

Beabsichtigen Sie einen Hund im Ausland zu kaufen, liefert Ihnen das Video Augen auf beim Hundekauf wertvolle Informationen. 

Kurz zusammengefasste Hintergrundinformationen zum Thema Heimtierimport und Tollwut finden Sie auf unserem Merkblatt.

Pferde und Esel

Für die Ausfuhr von Pferden und Eseln benötigen Sie ein Zeugnis vom Veterinärdienst. Anfragen sind mindestens eine Woche vor der geplanten Abreise einzureichen. Ansonsten muss für die Bearbeitung mit Zusatzkosten gerechnet werden.

Exportzeugnisse werden nur für korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrierte Equiden ausgestellt.

  1. Schicken Sie uns frühzeitig die vollständig ausgefüllte Exportanmeldung.

  2. Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin für den Gesundheitscheck auszumachen.

  3. Kurz vor der Ausfuhr kommt ein Amtstierarzt vorbei, um das Tier einem Gesundheitscheck zu unterziehen und Ihnen das benötigte Zeugnis abzugeben.                                                                         
  4. Validierungsabzeichen
    Für Pferde mit einem «Validierungsabzeichen» können Zeugnisse ausgestellt werden, die für ein mehrfaches Verbringen innerhalb von bis zu 30 Tagen gültig sind. Das Validierungsabzeichen (Kleber im Equidenpass) wird durch das AVSV ausgestellt. Hierfür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein und durch die Tierhalterin oder den Tierhalter, sowie die Besitzerin oder den Besitzer schriftlich bestätigt werden.

Um ein Validierungsabzeichen zu beantragen, füllen Sie frühzeitig und vollständig dieses Antrags-Formular aus und reichen das unterschriebene Original beim AVSV ein. Der zu validierende Equidenpass ist dem Antrag beizulegen. Für die Bearbeitung eines Gesuchs müssen 2 - 3 Wochen ab Eingang im AVSV eingerechnet werden.

Das Prüfen der Berechtigung und das Anbringen des Validierungsabzeichens ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Das Validierungsabzeichen ist vier Jahre gültig, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Bei einem Stallwechsel verliert es umgehend seine Gültigkeit, es sei denn, es wird rechtzeitig ein neues Antrags-Formular für die neue Tierhaltung eingereicht.

Nutztiere

(Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Lamas, Alpakas, ....) 

Planen Sie eine Ein- oder Ausreise mit Nutztieren, schicken Sie uns frühzeitig die vollständig ausgefüllte Anmeldung.
Wir werden uns danach mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei offenen Fragen kontaktieren Sie uns.

 

Wild- und Zootiere

Planen Sie eine Ein- oder Ausreise von Wild- oder Zootieren? Bitte kontaktieren Sie uns im Voraus.

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025