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Veranstaltungen mit Kleintieren wie Ausstellungen, Märkte oder Tierbörsen brauchen eine Bewilligung. Organisatoren und Teilnehmer müssen dabei gewisse Vorschriften einhalten.

Märkte, Börsen, Ausstellungen und andere Veranstaltungen mit Heimtieren

Auf der Homepage des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV sind unter diesem Link Fachinformationen zu finden, welche die vorhandenen Vorschriften für bestimmte Tierarten präzisieren (siehe «im Detail» unter «Weitere Informationen»).

Was müssen Sie als Veranstalter tun?

Veranstaltungen mit Kleintieren wie Ausstellungen, Märkte oder Tierbörsen brauchen eine Bewilligung.

  1. Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Bewilligungsgesuch.
    Ist an der Veranstaltung ein Streichelzoo geplant, schicken Sie uns zusätzlich das ausgefüllte Meldeformular für Streichelzoos.

  2. Wir melden uns bei Ihnen und informieren Sie über die genauen Vorgaben für Ihre Veranstaltung.
     

Noch offene Fragen?

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen

Blarerstrasse 2
9001 St.Gallen


Öffnungszeiten Schalter

Montag bis Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr

An folgenden Feiertagen ist das Amt geschlossen

- Karfreitag, 29. März 2024
- Ostermontag, 01. April 2024
- Tag der Arbeit, 1. Mai 2024, Nachmittag
- Auffahrt, 09. Mai 2024
- Pfingstmontag, 20. Mai 2024
- Nationalfeiertag, 1. August 2024
- Allerheiligen, 1. November 2024
- Weihnachtstag, 25. Dezember 2024
- Stephanstag, 26. Dezember 2024
- Neujahr, 1. Januar 2025
- Berchtoldstag, 2. Januar 2025