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Der Kanton St.Gallen ist für den Vollzug bei stationären Motoren zuständig.
Ausnahme: Die Anlagen in der Stadt St.Gallen bearbeitet die städtische Verwaltung.

Notstromaggregat

Wärmekraftkopplungs-Anlagen (WKKA) und Blockheizkraftwerke (BHKW)

Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen (WKK), Blockheizkraftwerke (BHKW) und Stromgeneratoren fallen hinsichtlich Luftreinhaltung in die Zuständigkeit des AFU und bedürfen zusätzlich zur Baubewilligung einer energierechtlichen Bewilligung gemäss Art. 10 EnG. Diese erteilt das Amt für Wasser und Energie.
Nach der Abnahmemessung ist eine jährliche Kontrollmessung vorgeschrieben. Die jährliche Kontrollmessung darf auch mittels einer Servicemessung durchgeführt werden.

Notstromgruppen

Auch Notstromgruppen sind Bewilligungs- und messpflichtig. Eine Notstromgruppe darf jährlich höchstens 50 Betriebsstunden aufweisen, dies ist mit einem Betriebsstundenzähler auszuweisen.

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt AFU

Abteilung Industrie und Gewerbe

Dominik Noger, Leiter Sektion Luftqualität
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen