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Korrosionsschutzarbeiten im Freien an Metall- oder Betonobjekten, wie beispielsweise Brücken, Übergänge, Masten, Geländer, können Umweltprobleme verursachen. Deshalb müssen Korrosionsschutzarbeiten im Freien ab 50 m² Sanierungsfläche dem AFU gemeldet werden.

Komplette Einhausung einer Brücke für Korrosionsschutzarbeiten

Alte Anstriche enthalten häufig Schwermetalle wie Blei, Chrom, Zink und Cadmium und polychlorierte Biphenyle (PCB), die sich nach dem Abtrag im Strahlschutt wiederfinden.
Beim Entfernen von alten Farbanstrichen und korrodiertem Material entstehen Emissionen von Staub und Lösungsmitteln (VOC). Es muss vermieden werden, dass diese problematischen Stoffe in Boden und Gewässer gelangen.

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Dominik Noger

Leiter Luftqualität

Amt für Umwelt AFU

Abteilung Industrie und Gewerbe

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen