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Für die Feuerungskontrolle kleinerer Öl-, Gas- und Holzfeuerungen sind die Gemeinden zuständig.
Die Feuerungskontrolle kann als teilliberalisierter Vollzug (Überprüfung durch amtlichen Feuerungskontrolleur) oder als liberalisierter Vollzug (Überprüfung durch amtlichen Kontrolleur oder durch Fachmann der Heizungsbranche) organisiert sein.

Feuerungskontrollmessgerät für Heizungen

Zuständigkeit Kanton

Die Emissionsmessungen müssen durch eine zugelassene Messfirma durchgeführt werden.  

Zugelassene Messstellen | KVU

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Dominik Noger

Leiter Luftqualität

Amt für Umwelt AFU

Abteilung Industrie und Gewerbe

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen