Damit die Nährstoffe aus der Gülle nicht abgeschwemmt oder ausgewaschen werden, muss der Boden aufnahmefähig sein . Gülle darf nur auf aufnahmefähigen Böden ausgebracht werden. Zudem darf Gülle nur dann ausgebracht werden, wenn die Pflanzen die Nährstoffe aufnehmen können.
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Kriterien für Gülleverbot
Gülleaustrag ist nicht erlaubt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Der Boden ist schneebedeckt (der Schnee bleibt witterungs- und standortbedingt länger als einen Tag liegen).
- Der Boden ist tiefgründig gefroren (an mehreren Stellen lässt sich ein spitzer Gegenstand wie ein Taschenmesser oder Schraubenzieher nicht mehr ohne grösseren Kraftaufwand in den Boden stossen).
- Während der Vegetationsruhe
- Der Boden ist wassergesättigt (es bleiben Wasserlachen liegen und eine Bodenprobe fühlt sich nass und breiig an).
- Der Boden ist vollständig ausgetrocknet (es sind Schwundrisse sichtbar).
Mistaustrag und -lagerung
- Für den Mistaustrag gelten dieselben Kriterien wie für den Gülleaustrag (vgl. oben).
- Mist darf nicht während mehrerer Wochen auf unbefestigtem Boden zwischengelagert werden.
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