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Damit die Nährstoffe aus der Gülle nicht abgeschwemmt oder ausgewaschen werden, muss der Boden aufnahmefähig sein . Gülle darf nur auf aufnahmefähigen Böden ausgebracht werden. Zudem darf Gülle nur dann ausgebracht werden, wenn die Pflanzen die Nährstoffe aufnehmen können.

Kriterien für Gülleverbot

Gülleaustrag ist nicht erlaubt, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Der Boden ist schneebedeckt (der Schnee bleibt witterungs- und standortbedingt länger als einen Tag liegen).
  • Der Boden ist tiefgründig gefroren (an mehreren Stellen lässt sich ein spitzer Gegenstand wie ein Taschenmesser oder Schraubenzieher nicht mehr ohne grösseren Kraftaufwand in den Boden stossen).
  • Während der Vegetationsruhe
  • Der Boden ist wassergesättigt (es bleiben Wasserlachen liegen und eine Bodenprobe fühlt sich nass und breiig an).
  • Der Boden ist vollständig ausgetrocknet (es sind Schwundrisse sichtbar).

Mistaustrag und -lagerung

  • Für den Mistaustrag gelten dieselben Kriterien wie für den Gülleaustrag (vgl. oben). 
  • Mist darf nicht während mehrerer Wochen auf unbefestigtem Boden zwischengelagert werden.

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

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