Privatpersonen oder Fischereivereine können im Kanton St.Gallen kleinere Flüsse, Bäche, Weiher oder Gewässerabschnitte pachten. Eine Pachtperiode dauert acht Jahre. Die nächste Ausschreibung der Fischereigewässer erfolgt im Jahr 2024.
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Michael Kugler
Fachmitarbeiter Fischerei