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Goldwaschen ist beliebt. Weil Goldwaschen den Nachwuchs von Fischen gefährdet, erlaubt es der Kanton St.Gallen nur mit Einschränkungen.

  • Rinnen
  • Schleusen
  • Pumpen
  • Saugvorrichtungen
  • andere motorbetriebene Geräte
  • Gruppenanlässe

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben zulässig ist, erkundigen Sie sich vor der Ausführung bei uns. 

Von Juni bis September dürfen Einzelpersonen mit einfachem Handwerkzeug wie Waschpfanne, Schüssel und Handspaten ohne Bewilligung Goldwaschen.

Noch offene Fragen?

Jan Schick

Jan Schick

Fachmitarbeiter Fischerei

Abteilung Fischerei

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen