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Wenn Sie im Kanton St.Gallen fischen möchten, brauchen Sie ein Patent. Ausnahme sind die Seeufer. Diese sind über das Freiangelrecht geregelt.

Um ein Patent zu kaufen, müssen Sie sich überlegen, ob Sie an einem Patentgewässer fischen möchten. Das sind der Bodensee, der Walensee und Zürichsee sowie der Alpenrhein.

Alle anderen Bäche, Flüsse oder Weiher sind an Personen oder Vereine verpachtet. Deshalb nennt man sie Pachtgewässer. Auch hier benötigt man ein Patent. In diesem Fall vom jeweiligen Pächter oder der Pächterin.

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Amt für Natur, Jagd und Fischerei

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9001 St.Gallen


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