Wer im Kanton St.Gallen fischen will, braucht ein Fischereipatent. Am Bodensee, Walensee und Zürichsee gilt für die einfache Fischerei vom Ufer aus auch ein Freiangelrecht.
Freiangelrecht am Bodensee
Am schweizerischen Ufer des Bodensee-Obersee ist der Fischfang mit einer Rute, einer mit einem Zapfen versehenen Schnur, einer einfachen Angel und einem natürlichen Köder (ausgenommen Köderfisch) vom Ufer sowie von Ufermauern aus ohne Patent gestattet.
Freiangelrecht am Zürichsee und Walensee
Vom Ufer aus darf ohne Patent mit einer Angelrute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken ohne Widerhaken gefischt werden. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen (maximal Hakengrösse 8). Ausgenommen sind Köderfische.
Fischen ohne Patent aber sachkundig und fair
Wenn Sie im Freiangelrecht fischen, brauchen Sie keinen Sachkundenachweis. Doch auch wer nur gelegentlich fischt muss wissen, wie man Fische richtig fängt, schonend behandelt und korrekt tötet. Informationen dazu bietet die Broschüre Sachkunde-Information Fischerei.
Für Fischerinnen und Fischer ohne SaNa-Ausweis, die im Freiangelrecht angeln, gilt generell:
- Der Einsatz von Widerhaken ist verboten.
- Die Hälterung (Aufbewahrung von lebenden Fischen) ist verboten.
Für das Angeln an den fünf Patentgewässern des Kantons St.Gallen brauchen Sie verschiedene Fischereipatente. Für jedes Gewässer gelten spezifische Preise und Vorschriften. Wenn Sie auf der nebenstehenden Karte auf ein Gewässer klicken, erscheint die entsprechende Fischereivorschrift.
Patente und Preise für die Patentgewässer des Kantons St.Gallen
Im Kanton St. Gallen können Sie Patente für die nachfolgenden Patentgewässer direkt bei den entsprechenen Gemeinden oder beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei erwerben. Voraussetzung ist immer ein SANA-Ausweis. Alle übrigen Patente können direkt beim jeweiligen Fischereiverein angefragt und bezogen werden.
Bodensee
Mit dem St.Galler Uferpatent können Sie sowohl vom St.Galler als auch vom Thurgauer Ufer aus fischen. Mit dem Bootspatent dürfen Sie am gesamten Schweizer Ufer, auf dessen Halde und auf dem Hohen See angeln. Patente erhalten Sie
- am Schalter der Stadtverwaltung Rorschach, Hauptstrasse 29, 9401 Rorschach
- telefonisch unter +41 58 229 39 53 (Amt für Natur, Jagd und Fischerei)
- im Webshop
Alpenrhein
Fischereipatente für den Alpenrhein erhalten Sie:
- am Schalter der Gemeinde Widnau, Neugass 4, 9443 Widnau
- am Schalter der Gemeinde Buchs, Rathaus, 9470 Buchs
- telefonisch unter +41 58 229 39 53 (Amt für Natur, Jagd oder Fischerei)
- im Webshop
Walensee
Fischereipatente für den Walensee erhalten Sie:
- am Schalter der der Gemeinde Walenstadt, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt
- am Schalter der Gemeinde Weesen, Hauptstrasse 15, 8872 Weesen
- telefonisch unter +41 58 229 39 53 (Amt für Natur, Jagd und Fischerei)
- im Webshop
Linthkanal
Der Linthkanal ist ein Grenzgewässer der Kantone St.Gallen, Glarus und Schwyz. Fischereipatente verkauft die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich, Telefon +41 43 257 97 97.
Zürichsee
Fischereipatente für den st.gallischen Teil des Zürichsees erhalten Sie:
- am Schalter der Stadtverwaltung Rapperswil-Jona, St.Gallerstrasse 40, 8645 Jona
- telefonisch unter +41 58 229 39 53 (Amt für Natur, Jagd und Fischerei)
- im Webshop