Der Lebensraumschutz, also die Erhaltung naturnaher Gewässer und die Aufwertung beeinträchtigter Lebensräume, gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Fischerei.
Intakte Lebensräume sind lebensnotwendig
Zahlreiche Gewässer sind durch menschliche Eingriffe stark beeinträchtigt. Die Fischbestände sind deshalb stark zurückgegangen. Einzelne Arten sind bereits ausgestorben. Ein wirkungsvoller Lebensraumschutz ist dringend. Intakte Lebensräume bieten Gewähr für artenreiche Fischbestände und eine nachhaltige fischereiliche Nutzung.
Merkblatt Gewässerpflege zum Download
Informieren Sie sofort die Polizei unter Telefonnummer 117, wenn Sie eine Gewässerverschmutzung oder ein Fischsterben bemerken. Zögern Sie nicht, auch wenn Sie selber den Unfall verursacht haben. Schnelles Handeln kann Leben retten.
Gewässerverschmutzungen entstehen meist durch:
- Auslaufen von Jauche in Gewässer
- Abwassereinleitungen (Industrieabwasser, Fehlanschlüsse)
- Bauarbeiten in Gewässern, Auslaufen von Betonwasser
- Ölunfälle
- Spritzmittel und Herbizide
Revitalisierungen, also die Aufwertung beeinträchtigter Lebensräume, sind ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Dadurch kann der Zustand des Lebensraums Gewässer verbessert und der Verlust an aquatischer Biodiversität (Fische, Krebse, Muscheln, Makrophyten, …) gestoppt werden.
Das Gewässerschutzgesetz schreibt vor, die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung schweizweit bis 2030 zu beseitigen. Im Kanton St.Gallen sind etwa 70 Wasserkraftanlagen sanierungsbedürftig. Konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Fischwanderung sind Auf- und Abstiegshilfen wie Umgehungsgerinne, Fischtreppen oder Leitwerke, welche die Fische vor den Turbinen schützen. Diese Massnahmen ermöglichen es den Fischen, zu ihren lebenswichtigen Nahrungsplätzen, Unterständen und Laichplätzen zu schwimmen.
Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, den Gewässerraum entlang von Flüssen, Bächen und Seen festzulegen. Das soll die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sicherstellen.
Die natürlichen Funktionen des Gewässers umfassen:
- Den Transport von Wasser und Geschiebe
- Die Ausbildung einer naturnahen Strukturvielfalt in den aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen
- Die Entwicklung standorttypischer Lebensgemeinschaften
- Die dynamische Entwicklung des Gewässers
- Die Vernetzung der Lebensräume
Unsere Gewässer sind durch Eingriffe wie Verbauungen, Begradigungen, Eindolungen, Meliorationen, Wasserentnahmen und Verschmutzungen vielerorts stark beeinträchtigt. Bauliche Eingriffe in Gewässer oder Uferbereiche sind bewilligungspflichtig. Wir erteilen die fischereirechtlichen Bewilligungen, ordnen Massnahmen zum Schutz der Wassertiere an und begleiten und beraten die Bauherrschaft bei der Ausführung.
Der Lebensraumschutz der aquatischen Lebensräume wird im Bundesgesetz über die Fischerei (BGF), sowie im Gewässerschutzgesetz (GSchG) geregelt. Diesen Grundsätzen folgen auch das kantonale Fischereigesetz und das Gesetz über die Gewässernutzung.
Informationen zum Gewässerschutz auf Bundesebene
Noch offene Fragen?
Jan Schick
Fachmitarbeiter Fischerei