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Für die Patentgewässer des Kantons, den Bodensee, Walensee, Zürichsee und Alpenrhein gelten unterschiedliche Bestimmungen zur Fischerei. Es ist sehr wichtig, dass Sie das entsprechende Gesetz kennen.

Die Bestimmungen für ein Pachtgewässer, also alle Bäche, Weiher und Flussabschnitte, welche der Kanton an Einzelpersonen oder Vereine verpachtet hat, werden durch den Pächter oder die Pächterin definiert.

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Abteilung Fischerei

Amt für Natur, Jagd und Fischerei

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9001 St.Gallen


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