Für die Patentgewässer des Kantons, den Bodensee, Walensee, Zürichsee und Alpenrhein gelten unterschiedliche Bestimmungen zur Fischerei. Es ist sehr wichtig, dass Sie das entsprechende Gesetz kennen.
Die Bestimmungen für ein Pachtgewässer, also alle Bäche, Weiher und Flussabschnitte, welche der Kanton an Einzelpersonen oder Vereine verpachtet hat, werden durch den Pächter oder die Pächterin definiert.
Gesetze, welche die Fischerei im Kanton St.Gallen regeln
- Gesetz über die Fischerei sowie den Schutz der im Wasser lebenden Tiere und deren Lebensgrundlagen (Fischereigesetz) neues Fenster
- Fischereiverordnung neues Fenster
- Taxtarif für die Fischerei neues Fenster
- Verordnung über die Fischerei im Bodensee-Obersee neues Fenster
- Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee neues Fenster
Vorschriften zur Fischerei an den Patentgewässern
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