Die Nutzung von Sonnenenergie ist sinnvoll, nachhaltig und darum entsprechend fördernswert. In der Schweiz müssen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in der Regel nur noch gemeldet werden, wodurch die Installation vereinfacht wird.
Für die Nutzung der Sonnenenergie gilt schweizweit, dass genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern keine Baubewilligung benötigen, sondern nur noch gemeldet werden müssen. Die Anforderungen sind im Formular "Meldung Solaranlagen" ersichtlich.
Für Solaranlagen auf schützenswerten Kulturdenkmälern und Ortsbildschutzgebieten wurde im Kanton St.Gallen im Jahr 2024 eine neue Bewilligungspraxis eingeführt, die von den meisten Gemeinden angewandt wird. Details dazu sind unter https://www.sg.ch/kultur/denkmalpflege/Bauberatung/Bewilligungspraxis-Solaranlagen.html neues Fenster publiziert.
Im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes wird mittelfristig auch für genügend angepasste Anlagen an Fassaden grundsätzlich eine Meldung genügen. Sobald die Details der Raumplanungsverordnung bekannt sind, wird das Formular entsprechend ergänzt.
Gewisse Solaranlagen benötigen nach wie vor eine Baubewilligung (freistehende Anlagen, Anlagen an Fassaden, Anlagen an Strassen, Anlagen auf geschützten Bauten oder sensiblen Ortsbildern, etc.).
Wie melden?
Planen Sie Warmwasserkollektoren oder eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach? Melden Sie dies Ihrer Gemeinde mit folgendem Formular:
Welche Förderbeiträge gibt es?
Für Photovoltaikanlagen können bei Pronovo Förderbeitrage beantragt werden:
Pronovo AG – Vollzugstelle für Förderprogramme Erneuerbare Energien neues Fenster
Ob ihre Gemeinde auch einen Beitrag leistet, sehen Sie im Fördergeldrechner der Energieagentur St.Gallen:
Noch offene Fragen?
Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen