Das St.Galler Energiegesetz regelt neue, bauliche Massnahmen, die sich auf den Energieverbrauch in Neubauten und in bestehenden Häusern auswirken.
Rund die Hälfte aller Gebäude heizen heute mit Heizöl oder Gas. Sie sind verantwortlich für rund 40% unseres Energieverbrauchs und für etwa einen Drittel unserer CO2-Emissionen. Doch wir können Energie immer effizienter einsetzen. Möglich macht’s der technologische Fortschritt. Daher passt der Kantonsrat das Energiegesetz regelmässig an: sowohl an den neuesten Stand der Technik als auch an die nationalen Bestimmungen. Dies mit Erfolg. Heute verbrauchen Häuser rund 80% weniger Energie als noch in den 1970er Jahren. Gleichzeitig bieten energetisch modernisierte Häuser mehr Wohnkomfort, tiefere Betriebskosten und einen höheren Gebäudewert.
Ziel des St.Galler Energiegesetzes
Das Energiegesetz regelt neue, bauliche Massnahmen, die sich auf den Energieverbrauch in Neubauten und in bestehenden Häusern auswirken. Im Kern geht es darum, den Bedarf an fossiler Energie und somit die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Weitere Informationen & Hilfsmittel
- Hier können Sie das St.Galler Energiegesetz neues Fenster nachlesen.
- Hier finden Sie die Energieverordnung neues Fenster, den erläuternden Bericht zur Energieverordnung neues Fenster (PDF inkl. Vereinbarung am Ende des Dokuments) und die neues FensterMedienmitteilung neues Fenster dazu.
- Alle wichtigen Formulare und Berechnungstools neues Fenster haben wir auf einer Seite für Sie zusammengetragen.
Wahlfreiheit beim Heizungsersatz
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben die Wahlfreiheit, wenn sie ihre alte Heizung ersetzen. Sie können aus elf verschiedenen Standard-Lösungen auswählen: Acht davon verwenden teilweise oder ausschliesslich Öl oder Gas. Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer entscheidet, ob sie die fossile Heizung z. B. mit einer Solaranlage ergänzen, die Fenster ersetzen oder auf ein anderes Heizsystem wechseln will. Es geht darum, den Bedarf an fossiler Energie um 10% zu reduzieren. Wie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dies erreichen, entscheiden sie selbst.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Energiegesetz
Bei Neubauten werden bereits heute fast ausschliesslich erneuerbare Energien eingesetzt, um Wärme und Warmwasser zu produzieren. Das bringt verschiedene Vorteile: Öl- und Gaspreisschwankungen kümmern sie nicht mehr und ihre Nebenkosten fallen dauerhaft tiefer aus. Ebenso profitiert das regionale Gewerbe. Es plant, installiert und unterhält die Heizungen. So bleibt rund 80% des Geldes in der Schweiz. Diese Investitionen schaffen lokale Arbeitsplätze und machen uns unabhängiger von ausländischen Öl- und Gasproduzenten.
Heizen mit erneuerbarer Energie ist über die gesamte Lebensdauer betrachtet günstiger als mit fossiler Energie. Konkret: Bei drei Standard-Lösungen mit erneuerbarer Energie sind die Gesamtkosten gleich hoch oder sogar tiefer als bei Öl- oder Gasheizungen. Die einmaligen Investitionskosten sind zwar höher – aber dafür sind die Betriebskosten tiefer. So entfällt auch die CO2-Lenkungsabgabe komplett.
Energiegesetze gibt es schon seit den 1980er Jahren. Seither haben wir sie regelmässig an den Stand der Technik angepasst. Mit den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) haben wir die kantonalen Energiegesetze weitgehend harmonisiert und trotzdem die lokalen Besonderheiten berücksichtigt. Die Verfahren sind im Rahmen der Baubewilligung längst etabliert. Daran ändert sich wenig.
Grundsätzlich müssen Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen – maximal 30 kWp. Davon befreit sind Sie, wenn Sie eine der drei folgenden Optionen wählen:
- Sie verringern Ihren Energiebedarf um 5 kWh pro beheiztem Quadratmeter und Jahr.
- Sie schliessen sich zum Eigenverbrauch von Solarstrom mit Nachbargebäuden zusammen.
- Sie bezahlen eine Ersatzabgabe. Wie hoch diese ist, können Sie in diesem Formular neues Fenster mit dem Rechner zur Ersatzabgabe berechnen.
Niemand verliert sein Haus. Je nach Ausgangslage müssen Sie keine Standard-Lösung wählen, wenn Sie Ihre Heizung ersetzen. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Ihr Gebäude bald abgerissen oder totalsaniert wird. Massgebend für diese Härtefallregelung ist indessen nicht das Gebäude, sondern Ihre konkrete Lebenssituation und Ihre finanziellen Verhältnisse.
Wir alle tragen auf vielfältige Weise zum hohen Energieverbrauch und den entsprechenden CO2-Emissionen bei. Darum braucht es das Engagement von uns allen – auch vom Kanton St.Gallen. Wir wollen als gutes Beispiel vorangehen. Demnach senken wir die CO2-Emissionen unserer eigenen Gebäude bis 2040 schrittweise um 90 Prozent gegenüber 2020. Dazu dienen auch die 124 Millionen Franken pro Jahr, die der Kantonsrat beschlossen hat.
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen
