Geht es um die Erreichung unserer ambitionierten Ziele im Energiebereich, sind die St.Galler Gemeinden als Organisationseinheiten besonders gefragt.
Gemeinden als treibende Kraft
Schweizweit kommt den Gemeinden eine Hauptrolle bei der Umsetzung der energiepolitischen Ziele zu.
Der Kanton St.Gallen fordert kommunale Energiekonzepte:
Gemäss Art. 2 b des Energiegesetzes (sGS 741.1) erstellen die politischen Gemeinden ein angemessenes Energiekonzept. Dabei zeigen kommunale Energiekonzepte, den gegenwärtigen und künftigen Energiebedarf, die vorhandenen und erschliessbaren Energiequellen, die angestrebte Energieversorgung sowie die notwendigen Massnahmen. Es ist auch eine entsprechende Energieplanung vorzunehmen.
Erläuterungen zu den gesetzlichen Anforderungen an kommunale Energiekonzepte: Anforderungen kommunale Energiekonzepte (Download der Informationen)
Der Kanton St.Gallen fördert das Label «Energiestadt»:
Städte und Gemeinden können diese Auszeichnung erlangen, wenn sie sich fortlaufend für Klimaschutz, den effizienten Einsatz von Energie und nachhaltige Mobilität einsetzen. Im Kanton St.Gallen gibt es aktuell 47 Energiestädte. (Stand Februar 2019)
Der Weg zum Label «Energiestadt» – und wie Gemeinden gefördert werden können: Energiestadt
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Amt für Wasser und Energie
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen