Die Gestaltung eines Gebäudes sollte mit mit der Haustechnikplanung so zusammenwirken, dass dabei ein optimales Ergebnis aller energierelevanten Faktoren erreichet wird.
Schon beim Baugesuch muss deshalb nachgewiesen werden, dass die energierechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wann wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis muss erbracht werden, wenn ein beheiztes Gebäude oder eine haustechnische Anlage erstellt oder geändert wird. Also wenn beispielsweise Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster oder haustechnische Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung, Klimaanlagen, Lüftungen oder Kühlräume betroffen sind.
Details entnehmen Sie der Wegleitung für Baugesuche:
Wie wird der Nachweis erbracht?
Der Nachweis wird auf einem speziellen Formular erbracht, das von der Gemeindebehörde abgegeben wird oder elektronisch heruntergeladen werden kann:
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9001 St.Gallen