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Die Gestaltung eines Gebäudes sollte mit der Haustechnikplanung so zusammenwirken, dass dabei ein optimales Ergebnis aller energierelevanten Faktoren erreichet wird.

Schon beim Baugesuch muss deshalb nachgewiesen werden, dass die energierechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Wann wird der Nachweis erbracht?

Der Nachweis muss erbracht werden, wenn ein beheiztes Gebäude oder eine haustechnische Anlage erstellt oder geändert wird.  Also wenn beispielsweise Bauteile wie Aussenwände, Dächer, Fenster oder haustechnische Anlagen wie Heizung, Warmwasseraufbereitung, Klimaanlagen, Lüftungen oder Kühlräume betroffen sind.

Wie wird der Nachweis erbracht?

Per 1. Januar 2026 führt der Kanton St.Gallen EVEN - die Plattform für den elektronischen Vollzug der Energienachweise - ein. Damit werden die PDF-Formulare für den Energienachweis abgelöst. Ab dem 1. Januar kann der Energienachweis nur noch über EVEN eingereicht werden!

Allfällige Zusatzformulare sowie die aktuell gültigen Energienachweisformulare finden Sie hier: