Falls Sie im Kanton St. Gallen wohnhaft sind und die Schiesspflichtaufforderung verloren oder nicht erhalten haben, können Sie diese hier erneut bestellen.
Bitte beachten
- Im Entlassungsjahr sind Sie nicht mehr Schiesspflichtig und erhalten keine Aufforderung. Sie können trotzdem das Schiessen absolvieren (zusätzlich DB mitnehmen). Weitere Informationen zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht
- Die Schiesspflichtaufforderung kann beim Kreiskommando des Wohnortkantons bestellt werden (Adressen der kantonalen Militärbehörden)
Noch offene Fragen?
Simon Traby
Kreiskommando
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Öffnungszeiten
Unser Amt ist am Freitag 1. November 2024 geschlossen
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 geöffnet