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Der Fachbereich Wehrpflichtersatzabgabe ist zuständig für die Veranlagung und den Bezug der Ersatzabgaben der Ersatzpflichtigen, die im Kanton St.Gallen gemeldet sind. Für die Zuständigkeit massgebend ist der Meldeort am 31. Dezember des Ersatzjahres.

Zahlungserleichterung

Kurzfristige Ratenzahlungen oder Stundungen können telefonisch vereinbart werden. Gesuche um längerfristigen Zahlungsaufschub oder gar Erlass sind schriftlich mit entsprechenden Belegen einzureichen.

  • Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Sie die Ersatzabgabe wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht fristgerecht oder gar nicht bezahlen können.

Rückerstattung Wehrpflichtersatzabgabe

Haben Sie den Militär- oder Zivildienst nachgeholt und die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt? In diesem Fall benutzen Sie das Antragsformular zur Prüfung Ihres Anspruchs.

Ersatzbefreiung

Das Gesetz sieht verschiedene Gründe für eine Ersatzbefreiung vor. Insbesondere bei körperlicher Behinderung oder Schädigung der Gesundheit durch den Militärdienst. Erfüllen Sie entsprechende Voraussetzungen, teilen Sie uns dies mit. Wir sind auf Ihre Informationen angewiesen! Zur Abklärung der allfälligen Ersatzbefreiung werden wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zustellen.

Noch offene Fragen?

Amt für Militär und Zivilschutz

Burgstrasse 50
9000 St.Gallen

Öffnungszeiten

Am Mittwoch 1. Mai bleibt unser Amt am Nachmittag geschlossen.
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet