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Die jährliche Schiesspflicht ist ein zentraler Bestandteil der ausserdienstlichen Pflichten für Angehörige der Armee. Sie stellt sicher, dass Soldaten, Unteroffiziere und Subalternoffiziere ihre Schiessfertigkeiten mit der persönlichen Ordonnanzwaffe aufrechterhalten. Das obligatorische Programm kann bis zum 31. August kostenlos in anerkannten Schiessvereinen absolviert werden.

Aufforderung zum Obligatorischen Schiess-Programm wird digital

Die Armee wird das physische Dienstbüchlein per 01. Juni 2026 durch den Dienstmanager neues Fenster ersetzen. Aus diesem Grund wird inskünftig auch die Erinnerung zur Erfüllung der Schiesspflicht digital.

Das Jahr 2026 gilt als Übergangsjahr: Die Erinnerung wird den AdA sowohl digital als auch weiterhin zusätzlich per Post zugestellt.

Zur Medienmitteilung neues Fenster

Für Schiessvereine:

Zur Sicherstellung einer effizienten und zuverlässigen Kontrolle wurde für die Schiessvereine die SAT-Admin App entwickelt. Diese Anwendung ermöglicht es den kontrollierenden Personen im Schiessstand, den QR-Code der AdA auszulesen, die Schiessresultate zu erfassen und diese direkt an SAT-Admin zu übermitteln.

SAT-Admin App kurz erklärt neues Fenster

Schiesswesen ausser Dienst

Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe (Sturmgewehr 90)

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Simon Traby

Kreiskommando
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen

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Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 geöffnet