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Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.

Auf Gesuche, die nicht genügend begründet werden, oder nur deshalb gestellt werden, um sich die Unannehmlichkeiten des Waffentragens zu ersparen, wird nicht eingetreten.

Bei Unklarheiten kann die Bewilligungsinstanz eine Ergänzung der Unterlagen anordnen und den Gesuchsteller zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufbieten lassen. 

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Andreas Schwarz

Kreiskommandant
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen

Öffnungszeiten

Unser Amt bleibt vom Mittwoch, 24. Dezember 2025, ab 11.30 Uhr bis Sonntag, 04. Januar 2026, geschlossen.
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 geöffnet