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Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.

Auf Gesuche, die nicht genügend begründet werden, oder nur deshalb gestellt werden, um sich die Unannehmlichkeiten des Waffentragens zu ersparen, wird nicht eingetreten.

Bei Unklarheiten kann die Bewilligungsinstanz eine Ergänzung der Unterlagen anordnen und den Gesuchsteller zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufbieten lassen. 

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Andreas Schwarz

Kreiskommandant
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen

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Am Mittwoch 1. Mai bleibt unser Amt am Nachmittag geschlossen.
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