Wie und wo Sie eine Adressänderung bekannt geben können, Auslandurlaub beantragen, ein Dienstbüchlein Duplikat beantragen oder wie und wo die ausserdienstlichen Schiesspflicht absolviert werden kann, wird Ihnen hier beantwortet.
Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins am Orientierungstag und endet für alle Armeeangehörigen, Zivilschutzleistende und Dienstuntauglichen bis zum Ende der Militärdienstpflicht.
Adressänderungen beim Sektionschef der Gemeinde/Stadt werden automatisch dem Kreiskommando mitgeteilt.
Ereignis | Meldung an | Termin |
---|---|---|
Adressänderungen | Sektionschef der Wohnortsgemeinde | innerhalb von 14 Tagen |
Änderung des ausgeübten Berufs | Sektionschef der Wohnortsgemeinde | innerhalb von 14 Tagen |
Namensänderung | Sektionschef der Wohnortsgemeinde | innerhalb von 14 Tagen |
Nichtantreten eines Auslandurlaubs oder vorzeitige Rückkehr in die Schweiz | Sektionschef der Wohnortsgemeinde | sofort |
Wer den Wohnort ohne eigentlichen Wohnortswechsel für mehr als zwei Monate ändert, muss sicherstellen, dass die militärische Post nachgesandt wird oder ist darum besorgt, dass Drittpersonen allenfalls ein Gesuch um Dienstverschiebung und/oder Dispensation von der Schiesspflicht einreichen können.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren nächsten Dienst (Aufgebotsplakat, www.armee.ch/wk, Kreiskommando)
Meldepflichtige, die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, müssen Auslandurlaub beantragen. Das Gesuch ist so früh wie möglich einzureichen.
In allen anderen Fällen ist die Informationspflicht zu beachten.
Die Ausrüstung ist stets vollständig und in gutem, einsatzfähigem Zustand zu halten und durch sorgfältige Verwahrung vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Änderungen an Ausrüstungsgegenständen sind untersagt.
Defekte oder nicht mehr passende Ausrüstungsgegenstände können vor der nächsten Dienstleistung bei einer Retablierungsstelle repariert oder ausgetauscht werden.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen jährlich eine obligatorische Schiessübung.
Zu den Schiessdaten / Weitere Informationen zur Schiesspflicht
Waffenloser Dienst
Wer den bewaffneten Militärdienst nicht mit dem Gewissen vereinbaren kann, reicht beim Kreiskommando des Wohnortskantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.
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Amt für Militär und Zivilschutz
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Unser Amt ist am Freitag 1. November 2024 geschlossen
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