Wie und wo Sie eine Adressänderung bekannt geben können, Auslandurlaub beantragen, ein Dienstbüchlein Duplikat beantragen oder wie und wo die ausserdienstlichen Schiesspflicht absolviert werden kann, wird Ihnen hier beantwortet.
Die Meldepflicht beginnt am Orientierungstag und endet für alle Armeeangehörigen, Zivilschutzleistende und Dienstuntauglichen bis zum Ende der Militärdienstpflicht.
Adressänderungen inkl. eUmzug werden automatisch von den Einwohnerämtern übermittelt und sind rund zwei Tage nach der Anmeldung im Dienstmanager ersichtlich. Eine gesonderte Meldung an das Kreiskommando ist nicht notwendig.
| Ereignis | Meldung an | Termin |
|---|---|---|
| Adressänderungen | eUmzug, Einwohneramt | innerhalb von 14 Tagen |
| Änderung des ausgeübten Berufs | Kreiskommando | innerhalb von 14 Tagen |
| Namensänderung | Zivilstandsamt | innerhalb von 14 Tagen |
| Nichtantreten eines Auslandurlaubs oder vorzeitige Rückkehr in die Schweiz | Kreiskommando | sofort |
Wer den Wohnort ohne eigentlichen Wohnortswechsel für mehr als zwei Monate ändert, muss sicherstellen, dass die militärische Post nachgesandt wird oder ist darum besorgt, dass Drittpersonen allenfalls ein Gesuch um Dienstverschiebung und/oder Dispensation von der Schiesspflicht einreichen können.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren nächsten Dienst (Aufgebotsplakat, www.armee.ch/wk neues Fenster, Kreiskommando)
Meldepflichtige, die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, müssen Auslandurlaub beantragen. Das Gesuch ist so früh wie möglich einzureichen.
In allen anderen Fällen ist die Informationspflicht zu beachten.
Die Ausrüstung ist stets vollständig und in gutem, einsatzfähigem Zustand zu halten und durch sorgfältige Verwahrung vor Diebstahl und Beschädigung zu schützen. Änderungen an Ausrüstungsgegenständen sind untersagt.
Defekte oder nicht mehr passende Ausrüstungsgegenstände können vor der nächsten Dienstleistung bei einer Retablierungsstelle repariert oder ausgetauscht werden.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen jährlich eine obligatorische Schiessübung.
Zu den Schiessdaten / Weitere Informationen zur Schiesspflicht
Waffenloser Dienst
Wer den bewaffneten Militärdienst nicht mit dem Gewissen vereinbaren kann, reicht beim Kreiskommando des Wohnortskantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.
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Amt für Militär und Zivilschutz
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9000 St. Gallen
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Unser Amt ist am Freitagnachmittag, 01. Mai 2026, geschlossen.
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