Meldepflichtige, die länger als 12 Monate ununterbrochen ins Ausland gehen und sich zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, benötigen einen Auslandurlaub.
Das Gesuch ist zwei Monate vor der Abreise beim Kreiskommando einzureichen.
Der Auslandurlaub wird erteilt, wenn die Pflichten, die sich bis zum Zeitpunkt der Ausreise aus der Schweiz ergeben, erfüllt haben. Dies beinhaltet die Schiesspflicht, die Wehrpflichtersatzabgabe, den Militär- oder Schutzdienst.
Nach Erteilung des Auslandurlaubs haben Militärdienstpflichtige die komplette militärische Ausrüstung inkl. Waffe in der Retablierungsstelle abzugeben.
Keinen Auslandurlaub erhalten Meldepflichtige
- gegen die eine militärgerichtliche Untersuchung im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Militärdienstpflicht angeordnet ist oder die eine unbedingte Strafe, die gestützt auf das Militärstrafgesetz ausgesprochen wurde, noch nicht verbüsst haben.
- die als Grenzgänger den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und den Arbeitsort in der Schweiz haben. Sie melden sich bei der für den Arbeitsort zuständigen kantonalen Militärbehörden an.
Das Gesuch um Auslandurlaub senden Sie bitte an:
Kreiskommando
Auslandurlaub
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Wenn Sie erst nach Antritt des Auslandaufenthaltes beschliessen, länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland zu bleiben, können Sie das Gesuch auch nachträglich einreichen.
Das Gesuch wird über die zuständige schweizerische Vertretung eingereicht. Das Dienstbüchlein ist, falls Sie es mitgenommen haben, beizulegen. Militärdienstpflichtige haben anzugeben, wo sich ihre militärische Ausrüstung und ihre Waffe befinden.
Beachten Sie die Informationspflicht:
Wer den Wohnort ohne eigentlichen Wohnungswechsel für mehr als zwei Monate ändert, muss sicherstellen, dass die militärische Post nachgesandt wird oder ist darum besorgt, dass Drittpersonen allenfalls ein Gesuch um Dienstverschiebung und/oder Dispensation von der Schiesspflicht einreichen können.
Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihren nächsten Dienst (Aufgebotsplakat, www.armee.ch/wk, Kreiskommando)
Noch offene Fragen?
Monika Andermatt
Stammkontrolle
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Öffnungszeiten
Unser Amt ist vom 24. Dezember 2024 ab 11.30 Uhr bis am 05. Januar 2025 geschlossen.
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 geöffnet