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Haben Sie sich gut auf die Rekrutierung vorbereitet? Denn jetzt werden Ihre Fähigkeiten und Talente anhand von verschiedenen Untersuchungen und Tests geprüft, um für Sie die passende Zuteilung und Funktion zu finden. Ihre Interessen spielen dabei eine zentrale Rolle.

COVID-19 - Ihr Rekrutierungstermin

Update 23.11.2021

Bei Erkrankungssymptomen, Quarantäne- oder Isolationsanordnungen bitten wir Sie, nicht einzurücken und ein Verschiebungsgesuch mit Arztzeugnis einzureichen. Sie erhalten eine nachträgliche Dispensation. 

Aufgrund der zahlreichen kurzfristigen Abmeldungen kann die Bearbeitung der Gesuche länger als gewohnt dauern. 

Hinweis

  • Die Frist für die Durchführung der Rekrutierung von minimal 3 Monate vor Beginn der Rekrutenschule hat aufgrund der aktuellen Situation keine Gültigkeit mehr. Die Armee ist sich diesem Umstand bewusst und ist bestrebt, gute Lösungen zu finden.
  • Um alle Beteiligten bestmöglich zu schützen, wird die Rekrutierung aktuell unter Einhaltung strenger Schutzkonzepte durchgeführt. Ein COVID-Schnelltest zu Beginn der Rekrutierung ist für alle Teilnehmenden obligatorisch. 

Allgemeines zur Rekrutierung

  • Die Rekrutierung findet  zwölf - drei Monate vor dem Wunschzeitpunkt der Rekrutenschule statt. Wird diese Frist nicht eingehalten, können Sie nicht rekrutiert werden. Geben Sie vor der Rekrutierung Änderungen am Wunschzeitpunkt der Rekrutenschule bekannt. Aufgrund ausgesetzter/reduzierter Rekrutierungen 2020/2021 können derzeit Aufgebote die Frist von drei Monaten unterschreiten. Beachten Sie die Hinweise oben.
  • 6 Wochen vor der Rekrutierung erhalten Sie das Aufgebot (Marschbefehl und Informationsschreiben).
  • Die Rekrutierung kann frühestens nach dem 18. Geburtstag und spätestens im 24. Altersjahr absolviert werden.
  • Die Rekrutierung dauert 2 bis 3 Tage jeweils von Dienstag bis Donnerstag.
  • Die Teilnahme an der Rekrutierung ist für alle in der Schweiz wohnhaften männlichen Schweizer Bürger im Alter zwischen 18 und 24 Jahre obligatorisch.
  • Das Nichteinrücken zur Rekrutierung wird gemäss Militärstrafgesetz mit einer Busse oder Arrest bestraft.
  • Falls Sie kurzfristig wegen Krankheit oder Unfall nicht an der Rekrutierung teilnehmen können, ist ein Arztzeugnis einzusenden

Hinweis für den Arbeitgeber

Die Rekrutierung gilt als Militärdiensttag. Stellungspflichtige erhalten während der Rekrutierung grundsätzlich 62 Franken Erwerbsersatz pro Tag. Die einzige Ausnahme bilden Stellungspflichtige mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80 Prozent ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens) sowie eine Kinderzulage von 20 Franken pro Kind.

FAQ

Noch offene Fragen?

Aleksandar Barisic

Kreiskommando
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen

Öffnungszeiten

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07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet