Mit dem Erhalt des Schweizer Bürgerrechts übernehmen Sie die Rechte und Pflichten eines Schweizer Bürgers.
Männliche Neubürger im 18. - 24. Altersjahr
Sie erhalten ein Aufgebot für den Orientierungstag und werden für die Rekrutierung eingeplant. Die Rekrutenschule ist spätestens im 25. Altersjahr zu leisten.
Sollten Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Einbürgerung ein Aufgebot erhalten, ist das Anmeldeformular für den Orientierungstag auszufüllen.
Männliche Neubürger ab dem 25. Altersjahr
Bei einer Einbürgerung nach dem 24. Altersjahr erfolgt kein Aufgebot mehr für den Orientierungstag. Falls Sie freiwillig Militärdienst oder Zivilschutz leisten möchten, ist ein Antrag um freiwillige Leistung einzureichen.
Falls Sie freiwillig Militärdienst leisten möchten und noch nicht rekrutiert worden sind, bitten wir Sie, den "Antrag auf Rekrutierung nach Überschreiten der offiziellen Altersgrenze" beim Personellen der Armee, Kommando Rekrutierung einzureichen.
Erst wenn dieser Antrag bewilligt wurde, können Sie für die Rekrutierung aufgeboten werden.
Hinweis
Absolventen der Rekrutenschule (18 - 23 Wochen) erhalten grundsätzlich 62.- CHF pro Tag / 1860.- CHF pro Monat, unabhängig davon, ob sie Rekrut, Soldat oder Gefreiter sind und ob sie vor der Rekrutenschule erwerbstätig waren oder nicht.
Die einzige Ausnahme bilden Rekruten mit Kind(ern); sie erhalten die gleichen Ansätze wie WK-Dienstleistende (80% ihres durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, im Minimum 62.- CHF und Kinderzulage von 20.- CHF pro Tag).
Füllen Sie den Antrag zur freiwilligen Schutzdienstleistung aus und reichen Sie ihn bei Ihrer Zivilschutzorganisation ein.
Rechtliche Grundlage: Weisung zur freiwilligen Schutzdienstleistung
Sie unterstehen bis zu Ihrem 37. Altersjahr der Meldepflicht
Noch offene Fragen?
Cornel Ackermann
Kreiskommando
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet