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Mit dem Erhalt des Schweizer Bürgerrechts übernehmen Sie die Rechte und Pflichten eines Schweizer Bürgers.

Männliche Neubürger im 18. - 24. Altersjahr

Sie erhalten ein Aufgebot für den Orientierungstag und werden für die Rekrutierung eingeplant. Die Rekrutenschule ist spätestens im 25. Altersjahr zu leisten. 

Sollten Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach der Einbürgerung ein Aufgebot erhalten, ist das Anmeldeformular für den Orientierungstag auszufüllen.

Neubürger mit Einbürgerung im 25. bis zum 30. Altersjahr sind schutzdienstpflichtig. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Rekrutierung für den Militärdienst nach überschreitung der Altersgrenze einzureichen. 

Männliche Neubürger mit Einbürgerung im 25. - 30. Altersjahr

Sie sind schutzdienstpflichtig und leisten, sofern medizinisch tauglich, Zivilschutz.

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Rekrutierung für den Militärdienst nach Überschreitung der Altersgrenze einzureichen. 

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Markus Ammann

Kreiskommando
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen

Öffnungszeiten

Am Mittwoch 1. Mai bleibt unser Amt am Nachmittag geschlossen.
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet