Falls Sie aus wichtigen Gründen (Prüfungen, Auslandaufenthalte, etc.) nicht zum aufgebotenen Termin erscheinen können, haben Sie hier die Möglichkeit, den Orientierungstag auf einen Alternativtermin zu verschieben.
Kurzfristigen Gesuchen (<10 Tage vor Orientierungstag) ist ein Beweismittel beizulegen. Auf Gesuche welche zu spät oder unvollständig eingereicht werden, wird nicht eingetreten.
Eine Verschiebung auf das Folgejahr ist nur in begründeten Fällen möglich.