Falls Sie aus wichtigen Gründen (Prüfungen, Auslandaufenthalte, etc.) nicht zum aufgebotenen Termin erscheinen können, haben Sie hier die Möglichkeit, den Orientierungstag auf einen Alternativtermin zu verschieben.
Kurzfristigen Gesuchen (<10 Tage vor Orientierungstag) ist ein Beweismittel beizulegen. Auf Gesuche welche zu spät oder unvollständig eingereicht werden, wird nicht eingetreten.
Eine Verschiebung auf das Folgejahr ist nur in begründeten Fällen möglich.
Noch offene Fragen?
Kreiskommando
Burgstrasse 50
9000 St. Gallen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
07.30 - 11.30 und 13.30 - 16.30
Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
