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Sie finden hier eine Kurzübersicht über die allgemeine Militärdienstpflicht gemäss Art. 58 und Art. 59. der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Weichenstellung Rekrutierung

Medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und Personensicherheitsüberprüfung

Anlässlich der Rekrutierung erfolgt eine medizinische Abklärung der Diensttauglichkeit. Zivile Ärzte und Ärztinnen entscheiden, ob jemand militärdiensttauglich oder militärdienstuntauglich wird.

Personen, die eine Gefahr für sich selber oder für Drittpersonen darstellen, werden nicht zur Armee zugelassen. Im Vorfeld der Rekrutierung erfolgt eine Personensicherheitsüberprüfung

Die verschiedenen Tauglichkeiten werden aufgrund medizinischer Grundlagen und des Ergebnisses der Personensicherheitsprüfung festgelegt. Es besteht daher keine Wahlmöglichkeit. 

Militärdiensttauglich

Die verfassungsmässig geforderte Militärdienstpflicht wird von militärdiensttauglichen Bürgern durch eine persönliche Dienstleistung (Militärdienst oder durch Zivildienst) erbracht.

Frauen können freiwillig Militärdienst leisten. Der erste Schritt ist die Anmeldung zum Orientierungstag oder zum Fraueninfoabend

Militärdienstuntauglich

Der militärdienstuntaugliche Bürger erfüllt seine Militärdienstpflicht durch die Bezahlung der Wehrpflichtersatzabgabe. Man unterscheidet zwischen schutzdiensttauglich (Dienst im Zivilschutz und Ermässigung Wehrpflichtersatzabgabe) und schutzdienstuntauglich (keine Dienstleistung, Leistung Wehrpflichtersatzabgabe ohne Ermässigung).

Frauen bezahlen keine Wehrpflichtersatzabgabe. Sie haben die Möglichkeit, sofern schutzdiensttauglich, freiwillig Zivilschutz zu leisten. 

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Amt für Militär und Zivilschutz

Burgstrasse 50
9000 St. Gallen

Öffnungszeiten

Am Mittwoch 1. Mai bleibt unser Amt am Nachmittag geschlossen.
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