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Beschäftigung auf Probe ohne Ausbildungsnachweis für höchstens 14 Tage.

  • Sicherheitsfirmen, die zukünftiges Personal zur Probe ohne Ausbildungsnachweis
    vorübergehend beschäftigen wollen, melden das Personal mittels dieses Formulars an die
    Kantonspolizei St.Gallen, Abteilung SIWAS.
  • Hat die Kantonspolizei keine Einwände, wird die gesuchstellende Firma durch die Polizei orientiert.
  • Die im Meldeformular aufgeführte Person darf für einen maximalen Zeitraum von zwei Wochen auch ohne Ausbildungsnachweis Einblick in das Handwerk eines Sicherheitsangestellten nehmen.
  • Sie darf nur zusammen mit einem erfahrenen, ausgebildeten Sicherheitsangestellten in den Einsatz kommen.
  • Eine Beschäftigung über den definierten Zeitraum hinaus ist unzulässig.

 

Dauer der Probezeit

* Pflichtfelder (müssen ausgefüllt werden)

Noch offene Fragen?

Abteilung SIWAS

Kantonspolizei St.Gallen

Klosterhof 12
9001 St.Gallen


Telefonische Auskünfte:
Montag bis Freitag
8 Uhr - 11 Uhr
14 Uhr - 16 Uhr