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Gewisse Sportveranstaltungen erfordern eine Bewilligung der Kantonspolizei St.Gallen. Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

Bewilligungspflicht

Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung der Clubs der obersten Spielklasse der Männer sind bewilligungspflichtig. Spiele der Clubs mit Frauenteams, Spiele mit Clubs unterer Ligen oder Spiele anderer Sportarten können als bewilligungspflichtig erklärt werden, wenn im Umfeld der Spiele eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als möglich erachtet wird.

Zuständigkeit

Zuständig für die Erteilung der Bewilligungen ist die Kantonspolizei St.Gallen (ausgenommen für Spiele auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen, wo die Zuständigkeit bei der Stadtpolizei St.Gallen liegt).

Nichterteilen einer Bewilligung

Wird eine Bewilligung nicht erteilt oder ein entsprechendes Gesuch abgewiesen, kann das betroffene Spiel nicht durchgeführt werden.

Kostenübernahme

Für allfällige daraus resultierende finanzielle Schäden des Veranstalters besteht seitens der Kantonspolizei St.Gallen oder seitens des Kantons St.Gallen keine Haftung. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters, die Bewilligungspflicht abzuklären und eine Bewilligung einzuholen, bevor weitere Dispositionen (Veröffentlichung, Verkauf von Tickets, organisatorische Massnahmen etc.) getroffen werden.

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Sicherheitspolizei

Kantonspolizei St.Gallen

Klosterhof 12
9001 St.Gallen