Wenn Sie eine Führung wünschen, sich für Vorträge der Kantonspolizei St.Gallen interessieren oder Informationen für eine Schularbeit benötigen, sind Sie hier richtig.

Führungen
Kriminalmuseum
"Ist es das Aussergewöhnliche, die Faszination oder vielleicht auch ein wenig Nervenkitzel, welches das Kriminalmuseum auszeichnet? Entstanden ist es aus einer losen Sammlung von Gegenständen, welche bei Kriminalfällen eine Rolle gespielt haben. Um die Polizisten im Bereich der Kriminalistik auszubilden, wurde die Sammlung laufend erweitert. Schliesslich entstand daraus ein Kriminalmuseum. Dieses ist seit 1966 offiziell in Betrieb. Und es ist immer noch sehr beliebt. Davon zeugen über 2000 Besucherinnen und Besucher, welche das Kriminalmuseum mit einer Gruppe besuchen."
Die Führungen können auf dieser Website gebucht werden. Der gewünschte Termin muss mindestens zwei Monate in der Zukunft liegen. Zusätzliche Informationen finden Sie auf dieser Website weiter unten.
Häufig gestellte Fragen
Kantonale Notrufzentrale (KNZ) Dauer 45 bis 60 Min.
Kriminalmuseum Dauer 60 bis 75 Min.
Ja, aufgrund der präsentierten Tatbestände beträgt das Mindestalter für den Besuch des Kriminalmuseums 18 Jahre. Das Mindestalter für Führungen in der Kantonalen Notrufzentrale beträgt 16 Jahre.
Das Fotografieren im Kriminalmuseum ist erlaubt.
In der Kantonalen Notrufzentrale St.Gallen ist das Fotografieren grundsätzlich nicht erlaubt. Es besteht aber die Möglichkeit, koordiniert Gruppenfotos zu erstellen.
Direkt vor Ort sind keine Besucherparkplätze vorhanden, jedoch gibt es Parkmöglichkeiten in den umliegenden Parkhäusern.
Nein, aufgrund der älteren Räumlichkeiten sind die Führungen leider nicht barrierefrei (Treppenstufen).
Nein, Führungen sind nur für Gruppen von mindestens zehn und maximal 25 Personen möglich.
Führungen können online gebucht werden. Die verfügbaren Zeiten sind online einsehbar.
Es gibt keine Garantie dafür, dass ein angefragter Termin gebucht werden kann. Aufgrund der Dynamik im Arbeitsumfeld der Kantonspolizei St.Gallen ist es möglich, dass eine Buchungsanfrage abgelehnt werden muss.
Führungen müssen mindestens zwei Monate im Voraus gebucht werden.
Ja, sowohl die Führung im Kriminalmuseum als auch jene in der Kantonalen Notrufzentrale sind gratis.
Führung buchen
Schularbeiten
Für Schularbeiten steht die Kantonspolizei St.Gallen Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten für Interviews und Gespräche gerne zur Verfügung. Lesen Sie bitte zuerst die häufig gestellten Fragen durch und benutzen Sie anschliessend das Kontaktformular.
Weitere Informationen zur Kantonspolizei St.Gallen erhalten Sie auch im Fokusbericht, dem digitalen Geschäftsbericht.
Häufig gestellte Fragen
Alle Anträge für Gespräche und Interviews im Rahmen von Schularbeiten müssen mindestens einen Monat im Voraus über das untenstehende Kontaktformular schriftlich eingereicht werden.
Die Fragen (z.B. bei einem Interviewtermin) sind vorgängig schriftlich (beispielsweise als Word-Dokument) einzureichen. Nur beim Vorliegen eines vollständigen und abschliessenden Fragenkatalogs werden Termine vereinbart.
Der Fragenkatalog ist ebenfalls im untenstehenden Kontaktformular hochzuladen.
Ja, auch in diesem Fall müssen Sie unser Formular ausfüllen. Erwähnen Sie aber, mit wem und wann Sie Kontakt hatten – dies erleichtert uns die Koordination.
Anfrage Schularbeiten
Vorträge
Die Kantonspolizei St.Gallen und ihre Mitarbeitenden werden immer wieder für Vorträge angefragt. Sofern die Vortragsthemen im Interesse der Kantonspolizei St.Gallen sind und einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit der Mitarbeitenden haben, ist das Halten eines Vortrages grundsätzlich möglich. Der Dienst hat jedoch gegenüber solchen Engagements Vorrang. Möchten Sie für einen Vortrag anfragen, lesen Sie bitte zuerst die häufig gestellten Fragen durch und benutzen Sie anschliessend das Kontaktformular.
Häufig gestellte Fragen
Füllen Sie dafür bitte das untenstehende Kontaktformular aus.
Sie müssen bei der Anfrage für einen Vortrag immer das Kontaktformular ausfüllen, auch wenn Sie bereits mit einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin im direkten Kontakt standen. Erwähnen Sie bitte unter Bemerkungen, mit wem Sie Kontakt hatten. So können wir Ihren Antrag besser koordinieren.
Ja, das ist möglich. Die Kantonspolizei St.Gallen prüft jeden Antrag für einen Vortrag individuell und meldet sich diesbezüglich so bald wie möglich.