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Um zur Anwaltsprüfung zugelassen zu werden, muss der Bewerber nach Abschluss seines Rechtsstudiums während mindestens einem Jahr eine praktische juristische Tätigkeit in der st.gallischen Rechtspflege absolvieren, wovon in jedem Fall eine wenigstens halbjährige Tätigkeit an einem st.gallischen Gericht oder bei einem st.gallischen Rechtsanwalt verlangt wird.