Kantonsgericht mit Handelsgericht und Anklagekammer
Persönlichkeitsverletzung durch Medien - KESB-Berichterstattung war persönlichkeitsverletzend
Unbedingte Freiheitsstrafe für Käseproduzenten
Kreisgericht St.Gallen
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Kreisgericht Rorschach
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Kreisgericht Rheintal
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Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland
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Kreisgericht See-Gaster
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Kreisgericht Toggenburg
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Kreisgericht Wil
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Verwaltungsgericht
Praxisänderung: Keine Ansetzung von Nachfristen zur gesetzlichen 30-tägigen Rechtsmittelfrist in Steuerverfahren
St.Gallen, 13. Dezember 2018
Fristen vor Verwaltungsgericht
Die am 1. Juni 2017 in Kraft getretene Umsetzung der Reform der Verwaltungsjustiz hat zu einer merklichen Erhöhung der Erledigungszahlen und damit einhergehend einer Beschleunigung der Bearbeitung der Rechtsmittelverfahren beim Verwaltungsgericht geführt. Deshalb ist es im Interesse einer zusätzlichen Verkürzung der Verfahrensdauern angezeigt, auch die bisherige sehr grosszügige Praxis bei der Ansetzung und Erstreckung von Fristen gegenüber den Verfahrensbeteiligten moderat anzupassen.
Die richterlichen Fristen zur Einreichung einer Beschwerdeergänzung gemäss Art. 64 in Verbindung mit Art. 48 Abs. 2 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1, VRP) und zur Leistung eines Kostenvorschusses gemäss Art. 96 VRP werden wir im Regelfall auf 30 Tage beschränken. Die Fristen zur Einreichung von Vernehmlassungen und gegebenenfalls weiteren Stellungnahmen und die entsprechenden Fristerstreckungen werden wir in der Regel auf 20 Tage festlegen. Selbstverständlich werden wir – wie bisher – bei der Abwicklung des Schriftenwechsels besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen.
Wir empfehlen Ihnen, der dargelegten neuen Praxis bei der Führung Ihrer Verfahren vor Verwaltungsgericht ab Anfang 2019 Rechnung zu tragen.
Vergaberechtliche Beschwerde am Verwaltungsgericht
Überblick über die neuere vergaberechtliche Rechtsprechung des st.gallischen Verwaltungsgerichts
Versicherungsgericht
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Verwaltungsrekurskommission
Information Coronavirus
A. Gerichtsverhandlungen
Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 weitere Massnahmen beschlossen. Diese Massnahmen und die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Einhaltung des physischen Abstands zwischen Personen und zur Hygiene führen zu gewissen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs.
Gerichtsverhandlungen werden durchgeführt, wenn ein hinreichend grosser Abstand zwischen allen Verhandlungsteilnehmenden gewährleistet werden kann. Der Entscheid, ob eine Verhandlung durchgeführt wird oder nicht, liegt bei der jeweiligen Verfahrensleitung. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung einer angesetzten Verhandlung melden Sie sich telefonisch bei der Gerichtskanzlei.
Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome haben, werden zu Verhandlungen nicht zugelassen. Parteien, die zum persönlichen Erscheinen an einer Verhandlung vorgeladen sind und solche Symptome haben, werden gebeten, sich vorgängig telefonisch beim zuständigen Gericht zu melden.
Akkreditierte Medienschaffende sind vorbehältlich eines formellen Ausschlusses der Öffentlichkeit grundsätzlich zu den Verhandlungen zugelassen. Wir empfehlen eine vorgängige telefonische Kontaktaufnahme mit der Gerichtskanzlei zur Klärung der Situation. Aufgrund der besonderen Situation ist der Besuch von öffentlichen Gerichtsverhandlungen für andere Personen stark eingeschränkt. Sie werden gebeten, sich vorgängig telefonisch bei der Gerichtskanzlei zu erkundigen, ob der Besuch einer Verhandlung möglich ist.
Sofern Sie Fragen im Zusammenhang mit einem konkreten Verfahren haben, empfehlen wir Ihnen, telefonisch mit der Gerichtskanzlei Kontakt aufzunehmen.
B. Publikumsverkehr
Aufgrund der aktuellen Situation reduziert die Verwaltungsrekurskommission den Publikumsverkehr auf das Minimum.
Ohne telefonische Voranmeldung wird kein Einlass gewährt. Für die Briefabgabe benutzen Sie bitte den Briefkasten an der Unterstrasse 28 (links bei der Treppe). Dieser wird zweimal täglich geleert.
Unter der Telefonnummer 058 229 40 49 können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen.
St.Gallen, 4. November 2020 Verwaltungsrekurskommission