Jede Gemeinde ist in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bezüglich Aktenführung und Archivierung verantwortlich. Das Staatsarchiv berät und unterstützt die Gemeinden im Rahmen seiner Möglichkeiten. Grundlage der Arbeit der Gemeindearchive und der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Staatsarchiv bildet das Gesetz über Aktenführung und Archivierung vom 19.04.2011 (sGS 147.1) und die Verordnung über Aktenführung und Archivierung vom 19.03.2019 (sGS 147.11).
Das Staatsarchiv stellt den Gemeinden eine Reihe von Arbeitshilfen zu verschiedenen Themen zur Verfügung. Von zentraler Bedeutung ist die Fristenliste (Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der St.Galler Gemeinden), welche das Staatsarchiv als fachtechnische Richtlinie erlässt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Aufbewahrungsfristen gelten gleichermassen für analoge und digitale Unterlagen.
In beschränktem Mass bietet das Staatsarchiv individuelle Unterstützung an und führt vor Ort Standortbestimmungen durch.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte ans Staatsarchiv (Kontaktformular)
- Alterungsprozesse Konservierung Restaurierung.pdf
- Archivische Dateiformate.pdf
- Aufbewahrung Audiovisuelle Dokumente.pdf
- Fristenliste_v-20210406.pdf
- Leitfaden Aktenführung in den St.Galler Gemeinden
- Leitfaden Archivierung in den St.Galler Gemeinden
- Musterbenutzungsordnung Gemeindearchive
- Muster-Notfallplan Gemeindearchive.docx
- Planung und Einrichtung von Archiven.pdf
Noch offene Fragen?
Mareike Heering
Dr. des.
Mitarbeiterin Digitale Dienste
Regierungsgebäude, Klosterhof 1
9001 St.Gallen