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Jede Gemeinde ist in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bezüglich Aktenführung und Archivierung verantwortlich. Das Staatsarchiv berät und unterstützt die Gemeinden im Rahmen seiner Möglichkeiten. Grundlage der Arbeit der Gemeindearchive und der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Staatsarchiv bildet das Gesetz über Aktenführung und Archivierung vom 19.04.2011 (sGS 147.1) und die Verordnung über Aktenführung und Archivierung vom 19.03.2019 (sGS 147.11).

Das Staatsarchiv stellt den Gemeinden eine Reihe von Arbeitshilfen zu verschiedenen Themen zur Verfügung. Von zentraler Bedeutung ist die Fristenliste (Aufbewahrungsfristen für Unterlagen der St.Galler Gemeinden), welche das Staatsarchiv als fachtechnische Richtlinie erlässt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Aufbewahrungsfristen gelten gleichermassen für analoge und digitale Unterlagen.

In beschränktem Mass bietet das Staatsarchiv individuelle Unterstützung an und führt vor Ort Standortbestimmungen durch.

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte ans Staatsarchiv (Kontaktformular)

Noch offene Fragen?

Mareike Heering

Dr. des.

Mitarbeiterin Digitale Dienste

Staatsarchiv Kanton St.Gallen

Regierungsgebäude, Klosterhof 1
9001 St.Gallen