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Kinder und Jugendliche haben das Recht,
gesund und sicher aufzuwachsen.
Deshalb gibt es den Kindes·schutz.

Zum Kindes·schutz gehören verschiedene Massnahmen.
Die Massnahmen schützen Kinder und Jugendliche vor Gewalt.

Es gibt verschiedene Arten von Gewalt:

  • physische Gewalt
    Zum Beispiel Schläge oder Tritte.
  • psychische Gewalt
    Zum Beispiel Angst machen.
    Oder drohen und beschimpfen.
  • sexuelle Gewalt
    Zum Beispiel sexuelle Belästigung.

Der Kindes·schutz hat 2 Ziele:

  1. Das Kindeswohl sichern.
  2. Die Gefährdung des Kindeswohl verhindern.

Wer ist für den Kindes·schutz verantwortlich?

Die Eltern müssen die Kinder schützen.
Und sie müssen für die Kinder sorgen.

Auch Fachpersonen sind am Kindes·schutz beteiligt.
Zum Beispiel

  • Fachpersonen, die Kinder betreuen.
    Zum Beispiel in der Kita.
  • Fachpersonen, die Kinder unterrichten.
    Zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer.
  • Fachpersonen, die Kinder beraten.
    Zum Beispiel die Schul·sozialarbeit.
  • Fachpersonen, die Kinder fördern.
    Zum Beispiel der Trainer im Sportverein.

Im Kanton sind folgende Personen und Fachstellen zuständig für den Kindes·schutz:

Noch offene Fragen?

Selina Rietmann

Koordination Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen