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Manchmal kann ein Kind nicht bei seinen Eltern leben.
Zum Beispiel weil die Eltern in einer Not·situation sind.
Vielleicht kann das Kind auch nicht bei Verwandten leben.
Dann gibt es vielleicht eine Adoption.
Adoption bedeutet:
Eine andere Familie nimmt das Kind auf.
Das Kind lebt ab jetzt bei dieser Familie.
Und es nimmt den Nachnamen von der neuen Familie an.
Das Kind gehört jetzt zur neuen Familie.
Eine Adoption ist eine Schutz·massnahme für das Kind.
Damit das Kind alles bekommt, was es braucht.
Und damit es gut aufwachsen kann.

Bewilligung

In der Schweiz kann man als Paar ein Kind adoptieren.
Für eine Adoption braucht es eine Bewilligung.
Vorher gibt es ein Verfahren.
Das Wichtigste ist das Wohl des Kindes.
Das Verfahren kann mehrere Jahre dauern.

Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Soziales zuständig für die Adoption.
Das Amt prüft im Adoptions·verfahren,
ob sich das Paar oder die Person eignet.
Und das Paar oder die Person müssen bestimmte Bedingungen erfüllen.
Nur dann dürfen sie ein Kind adoptieren.

Wollen Sie mehr wissen über das Adoptions·verfahren?
Dann gibt Ihnen das Amt für Soziales gerne Auskunft.
Telefon: 058 229 33 18.

Formen von Adoption

Es gibt verschiedene Formen von Adoption:

  • Die Adoption von einem Kind aus der Schweiz.

  • Die Adoption von einem Kind aus dem Ausland.

  • Die Adoption von einem Stiefkind.
    Sie können das Kind oder die Kinder Ihrer Partnerin
    oder Ihres Partners adoptieren.
    Sie müssen verheiratet sein.
    Oder Sie müssen in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
    Oder Sie müssen im Konkubinat leben.
    Sie müssen also schon seit längerer Zeit zusammen·leben.
    Sie müssen mindestens 3 Jahre zusammen·gelebt haben.

  • Die Adoption von einer erwachsenen Person.
    Sie können eine erwachsene Person adoptieren, wenn
    -  die Person schon vor dem 18. Geburtstag bei Ihnen gelebt hat.
    -  die Person ständig Pflege braucht.
        Und Sie die Person schon 1 Jahr gepflegt haben.
    -  es andere Gründe gibt.
        Und die Person schon 1 Jahr bei Ihnen wohnt.

Das Amt für Soziales ist zuständig für die Adoption

  • von einem Kind aus der Schweiz oder
  • von einem Kind aus dem Ausland.

Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht ist zuständig für die Adoption:

  • von einem Stiefkind,
  • von einem Pflegekind oder
  • von einer erwachsenen Person.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Adoption von einem Stiefkind
oder von einem Pflegekind.
Sie finden hier auch die Antworten auf häufige Fragen.
Und Sie finden die Adresse vom zuständigen Amt.
Klicken oder tippen Sie auf den Link:
Adoption Stiefkind oder Pflegekind

Haben Sie Fragen zu einer Adoption von einem Kind aus der Schweiz oder dem Ausland?
Dann melden Sie sich bei uns.
Telefon: 058 229 33 18.

In dieser Broschüre finden Sie mehr Informationen zum Thema Adoption:

Die Broschüre ist nicht in Leichter Sprache.

Noch offene Fragen?

Mauro Arena

Adoptiv- und Plfege·familien

Abteilung Familie und Sozialhilfe

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen