Logo Kanton St.Gallen

Wenn Sie im Kanton St.Gallen wohnen und mit der zu adoptierenden Person bereits in Hausgemeinschaft leben bzw. gelebt haben, können Sie beim Amt für Gemeinden und Bürgerrecht ein Adoptionsgesuch einreichen.

Voraussetzungen und Wirkungen

Die in der Schweiz durchgeführte Adoption untersteht den Bestimmungen von Art. 264 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210; abgekürzt ZGB). Die gesetzlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Adoption finden Sie in den folgenden Merkblättern zusammengefasst.

Hinweis: Die erwähnten Beilagen müssen Sie vor der Gesuchseinreichung beschaffen und vollumfänglich gemeinsam mit dem Gesuchsformular einreichen.

Insbesondere müssen die leiblichen Eltern des minderjährigen Kindes vorgängig bei der Kindesschutzbehörde am Wohnsitz oder Aufenthaltsort der Eltern oder des Kindes ihre Zustimmung zur Adoption erklären. Das entsprechende Zustimmungsprotokoll müssen Sie dem Gesuch ebenfalls beilegen. Beim leiblichen Elternteil, zu dem das Kindsverhältnis bei der Stiefkindadoption bestehen bleibt, genügt die im Gesuchsformular abgegebene Zustimmungserklärung.

Broschüre Adoption in der Schweiz

Die Broschüre hält grundlegende Informationen zum Thema Adoption für Sie bereit.

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Amt für Gemeinden und Bürgerrecht

Davidstrasse 27
9001 St.Gallen

Persönliche Besprechung nur nach vorgängiger telefonischer Vereinbarung.

telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr / 14.00 bis 17.00 Uhr