Als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger werden Personen bezeichnet, die über ein EFZ oder ein abgeschlossenes Studium in einem anderen Beruf als Fachfrau/Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) verfügen und im Rahmen einer Zweitausbildung einen Tertiärabschluss in der Pflege (HF oder FH) erlangen möchten.
Zur Sicherung der Lebensunterhaltskosten sollen Quereinsteigende zusätzlich zum regulären Ausbildungs- bzw. Praktikumslohn einen Ausbildungsbeitrag erhalten.
Weitere Informationen folgen zu gegebenem Zeitpunkt.
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Dienst für Pflege und Entwicklung
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9001 St.Gallen