Ausbildungsverpflichtungen gelten als eine von mehreren Handlungsmassnahmen zur Förderung der praktischen Ausbildung. Eine einheitliche Grundlage für sämtliche Versorgungsbereiche soll die Ausbildung von nicht-universitären Gesundheitsberufen in den Listenspitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen regeln.
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