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Ausbildungsverpflichtungen gelten als eine von mehreren Massnahmen zur Förderung der praktischen Ausbildung. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Sicherung des Personalbedarfs. Sämtliche Listenspitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen mit Betriebsstandort im Kanton St.Gallen sind daher zur Ausbildung von nicht-universitären Gesundheitsberufen verpflichtet.

Die Anzahl der zu leistenden Ausbildungswochen wird vom Dienst für Pflege und Entwicklung je Betrieb verfügt. Liegt die Ausbildungsleistung bei der jährlichen Abrechnung tiefer als der verfügte Wert, so ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Betriebe werden vom Dienst für Pflege und Entwicklung jeweils spätestens zu Beginn des 4. Quartals zur Einreichung der Vorjahresdaten aufgefordert. Die Abrechnung sowie die Kommunikation des Vorgabewerts erfolgt jeweils im 1. Quartal des Folgejahrs.

Weitere Informationen sowie der zugehörige Ablauf des Prozesses sind im «Konzept Ausbildungsverpflichtung in den nicht-universitären Gesundheitsberufen (KNUG)» zu finden. Ausserdem sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Ausbildungsverpflichtung in den FAQ zusammengefasst.

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Dienst für Pflege und Entwicklung

Gesundheitsdepartement

Oberer Graben 32
9001 St.Gallen