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Eine Sonderschulung ist eine verstärkte sonderpädagogische Massnahme. Diese zeichnet sich durch bestimmte oder alle folgenden Kriterien aus:
- lange Dauer
- hohe Intensität (Frequenz)
- hohe Spezialisierung der Fachkräfte
- einschneidende Konsequenzen auf den Lebenslauf im Alltag und sozialen Umfeld

Eine Sonderschulung muss durch den Schulpsychologischen Dienst beantragt werden. Er stützt sich dabei auf ein standardisiertes Abklärungsverfahren oder eine gleichwertige Abklärung.

Die Zuweisung zur Sonderschulung erfolgt durch Verfügung der lokalen Schulbehörde. Auch die Bestimmung des Durchführungsortes liegt in deren Zuständigkeit.

Die Sonderschulung ist jedoch eine Gemeinschaftsaufgabe. Beteiligt sind: Kanton, Schulträger, Schulpsychologischer Dienst und Sonderschulen. Diese gemeinsame Verantwortung erfordert eine abgestimmte Zusammenarbeit sowie eine gemeinsame fachliche Grundlage.

Ablauf der Zuweisung

Schritt 1: Anmeldung zur Schulpsychologischen Abklärung

Anmeldung beim zuständigen Schulpsychologischen Dienst (SPD)

Frist: spätestens 15. Dezember

Schritt 2: Durchführung standardisierte Schulpsychologische Abklärung (SAV)

Der SPD führt als externe Fachstelle die standardisierte Abklärung (SAV) durch. Dabei werden: entwicklungsrelevante Informationen, bildungsbezogene Aspekte, die aktuelle Situation des Kindes systematisch erhoben und ausgewertet.

Die schulpsychologische Fachperson formuliert Förderziele, beschreibt den Unterstützungsbedarf und erstellt einen schriftlichen Abklärungsbericht. Der Bericht bildet die zentrale Entscheidungsgrundlage, beinhaltet einen Antrag, ersetzt jedoch nicht die behördliche Verfügung.

Schritt 3: Entscheid der zuständigen Behörde

Auf Grundlage des SPD-Abklärungsberichts inkl. Antrag verfügt die Behörde die entsprechende Massnahme. Im Entscheid sind die Rechtsmittel aufzuführen.

Schritt 4: Anmeldung bei der Sonderschule

Der Schulträger meldet den Platzbedarf bei der zuständigen Sonderschule an.

Schritt 5: Aufnahme/Absage Sonderschule

Die Sonderschule stellt ab dem 31. März ein Aufnahmeschreiben oder Absageschreiben an den Schulträger und die Erziehungsberechtigten aus.

Schritt 6: Antrag an das Bildungsdepartement (BLD)

Variante A – mit Platzzusage:
Einreichung des Antrags auf Kostenübernahme beim BLD gemeinsam mit:

  • Gültige Verfügung für Sonderschulung
  • Aufnahmebestätigung der Sonderschule
  • Abklärungsbericht des Schulpsychologischen Dienstes

Variante B – ohne Platzzusage (BiE):
Einreichung des Antrags auf Beschulung im Einzelfall neues Fenster (BiE) mit:

  • Gültige Verfügung für Sonderschulung
  • Absageschreiben der Sonderschule
  • Abklärungsbericht mit Antrag des Schulpsychologischen Dienstes
  • Ausgefülltes Antragsformular BiE

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Irene Bernhardsgrütter

Irene Bernhardsgrütter

Abteilungsleiterin

Sonderpädagogik

Amt für Volksschule

Davidstrasse 31
9001 St.Gallen