Formulare und Unterlagen für Leitungen von Sonderschulen
Die jährliche Berichterstattung dient der systematischen Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Sonderschulen als Leistungserbringer informieren das Bildungsdepartement über die Umsetzung des Qualitätskonzepts, d.h. über die Qualitätssicherungsprozesse, die Einhaltung der Standards und über die erbrachten und verrechneten Leistungen gemäss Leistungsvereinbarung, über die Tätigkeit der Internen Aufsicht sowie über die Ergebnisse der Selbstevaluation und der daraus abgeleiteten Massnahmen. Die Berichte bilden für die Abteilung Aufsicht und Schulqualität und die Abteilung Sonderpädagogik des Amtes für Volksschule die Grundlage zur Ausübung ihrer Aufgaben im Rahmen der Aufsicht und des Controllings.
Informationen zur Erstellung der Zeugnisunterlagen in Sonderschulen sind in der Handreichung Schullaufbahn (ab S. 68) zu finden.
Für Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen wird einmal pro Jahr ein standardisierter Lernbericht verfasst, welcher dem Zeugnis beigelegt wird. Der Lernbericht gibt Auskunft über den individuellen Lernstand, die Ressourcen und die Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerin bzw. des Schülers.
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Corina Thomann
Dr.phil.
Abteilungsleiterin