Gemäss Art. 33 bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 64, Rheineck und Thal, Abschnitte 15.3 und 14.5 - B15.7.015.002» vom 2. Juni bis 3. Juli 2025 durchgeführt.
Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm.
Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.
Entlang der Kantonstrasse zwischen Rheineck und Thal in den Gemeinden Rheineck und Thal werden bei mehreren Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41; abgekürzt LSV) überschritten. Das Projekt berücksichtigt den Einbau eines lärmarmen Belags. Für mehrere Liegenschaften soll der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden.

Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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