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Um den Lernfahrausweis für den Strassenverkehr zu erhalten, müssen Sie das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises einreichen und die theoretische Führerprüfung absolvieren. Mit der bestandenen Theorieprüfung erhalten Sie automatisch einen befristeten Lernfahrausweis.

Bitte beachten Sie: Die Schifffahrtsvorschriften sehen keinen Lernfahrausweis vor. Nach bestandener Theorieprüfung wird Ihr Prüfungsresultat automatisch registriert.

So erhalten Sie Ihren Lernfahrausweis für den Strassenverkehr

Lernfahrausweis

Zur Ausstellung werden benötigt

  • ausgefülltes Formular für den Strassenverkehr Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises
  • Vor dem Einreichen des Gesuchs müssen Sie bei einer anerkannten Schweizer Optikerin, einem anerkannten Schweizer Optiker, einer Augenärztin oder einem Augenarzt Ihr Sehvermögen testen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Der Sehtest ist zwei Jahre gültig.  
  • Der Lernfahrausweis kostet Fr. 30.–.

Einreichung

Das Gesuchsformular kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für die gewünschte Kategorie eingereicht werden. Anschliessend erhalten Sie die Zulassungsbestätigung zur Theorieprüfung. Aufgrund der bestandenen Theorieprüfung erhalten Sie automatisch einen befristeten Lernfahrausweis.

Strassenverkehr: Wenn Sie das Gesuch zum ersten Mal einreichen, können Sie dieses persönlich beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt an der Frongartenstrasse 5 in St.Gallen abgeben. 

Schifffahrt: Bitte senden Sie das ausgefüllte Gesuch an das Schifffahrtsamt, Kornhaus, Postfach, 9401 Rorschach. Bitte beachten Sie, dass die Schifffahrtsvorschriften keinen Lernfahrausweis vorsehen. 

Wichtige Hinweise für den Lernfahrausweis in der Kategorie A und A1 (Strassenverkehr)

Für die Kategorien A und A1 (Motorräder) wird der Lernfahrausweis automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn der Nachweis über den Besuch der praktischen Grundschulung vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Wartefrist zwischen Anmeldung und Führerprüfung von den saisonalen und kantonalen Kapazitäten abhängt. Melden Sie sich deshalb bitte frühzeitig an. 

Verwendung des Lernfahrausweises im Ausland (Strassenverkehr)

Wenn Sie mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren wollen, erkundigen Sie sich bitte vorgängig bei der zuständigen Behörde oder beim Grenzübertritt über die dort geltenden nationalen Vorschriften. Wir raten grundsätzlich davon ab, Lernfahrten im Ausland zu unternehmen.

Haben Sie weitere Fragen?

Auf der linken Seitenspalte finden Sie unter «weitere Informationen» alles Wissenswerte zum Lernfahrausweis für die Kategorie A / A 35kW oder A1.

Noch offene Fragen?

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Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an medienanfragen.stva@sg.ch

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