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Unterlagen zur Einsicht in Papierform, liegen vom 16. Juli bis 15. August, beim Baubüro des Rheinunternehmens auf. Wir bitten um Voranmeldung bei:
Rheinunternehmen, Rheinbaustrasse 2, 9443 Widnau / Tel. 071 726 12 40

Kurzinformation

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Erläuterung:

Für den Hochwasserschutz am Alpenrhein ist das Rheinunternehmen gemäss Rheingesetz zuständig und verantwortlich für den Unterhalt und die Befahrbarkeit der Hochwasserdämme von Bad Ragaz bis St. Margrethen. Im Rahmen dieser Aufgabe muss die Befahrbarkeit des Dammbauwerks sichergestellt werden. Insbesondere im Hochwasserfall muss der gesamte Dammbereich uneingeschränkt befahrbar sein, um nötige Kontrollen und allenfalls Interventionsmassnahmen durchführen zu können.

Im Hochwasserfall selbst ist die sichere Befahrung der Dammkrone ungünstig oder nicht möglich. Bei längerem Einstau und einhergehender Vernässung des Hochwasserschutzdammes muss damit gerechnet werden, dass die Dammkrone mit schwerem Gerät nicht befahren werden darf. Allfällige Kontrollen und notwendige Massnahmen im Ernstfall sind daher stark eingeschränkt und teilweise unmöglich.

Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit im Ereignisfall ist im Rahmen dieses Projekts der Bau einer provisorischen Interventionspiste entlang des Böschungsfusses vorgesehen. Die Piste dient als temporäre Massnahme zur Überbrückung, da in diesem Abschnitt mittelfristig eine umfassende Dammsanierung vorgesehen ist. Diese Sanierung wird im Rahmen eines separaten Projekts als vollständiger Dammneubau mit einer Verschiebung (Abrückung) in Richtung der Nationalstrasse N13 geplant und zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Durch diese Abrückung entsteht zusätzlicher Raum, der dem Gerinne als Revitalisierungsfläche zur ökologischen Aufwertung dient. Aufgrund dieser künftigen geplanten Umgestaltung ist die derzeitige Ausführung einer dauerhaften Lösung entlang der heutigen Dammtrasse vorzuziehen. Für das vorgenannte Projekt der Dammsanierung Rhein km 44-50 wurde bereits eine Mitwirkung durchgeführt.

Aus vorgenannten Gründen ist derzeit die Interventionspiste im betreffenden Abschnitt in Planung und es wird nach Art. 16 Abs. 3 des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, abgekürzt WBG) der Bevölkerung die Möglichkeit geboten, Stellung zu dem Projekt zu beziehen. Die Mitwirkung findet über die Kantonale Publikationsplattform vom 16. Juli bis 15. August statt.

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