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Mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom 20. April 2021 wird der Einsatz von festen Zäunen im Lebensraum eingeschränkt. Mit einem finanziellen Anreiz unterstützen die Waldregionen den Rückbau von Zäunen.

Mit Ausnahme der Waldregion 1 St.Gallen sind die zur Verfügung gestellten Mittel der Waldregionen Ende 2022 ausgeschöpft.

Neue Regelung für Zäune im Lebensraum

Mit der Anpassung des Jagdgesetzes vom 20. April 2021 [1] wird der Einsatz von festen Zäunen und insbesondere Stacheldrahtzäunen zum Schutze der Wildtiere und des Lebensraumes eingeschränkt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Oktober 2021 mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von 4 Jahren.

 

[1] IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz), erlassen am 20. April 2021; insb. Art. 41quinquies, sexies und septies.

Umfang des Anreizes

Die Unterstützung beschränkt sich auf Zäune im Wald und unmittelbar am Waldrand und sieht wie folgt aus:

  •   Fr. 2.-/ Laufmeter Zaun für Rückbau und sachgerechte Entsorgung
  •   65 Rappen/ Laufmeter, wenn nur noch Material zu entsorgen ist[2]
  •   Die minimale Summe pro Objekte/ Abrechnung liegt bei Fr. 100.-

[2]: Ein Rückbau erfolgte schon früher und nur noch das Zaunmaterial liegt im Gelände herum.

Achtung!

Einzig in der Waldregion 1 St.Gallen können noch Anträge eingereicht werden.

Antrag für Unterstützung

Die Zusicherung der Unterstützung ist vor dem Abbruch einzuholen. Dazu steht ein Antragsformular zur Verfügung, welches bei der Waldregion 1 St.Gallen einzureichen ist. Wenn die finanziellen Mittel der Waldregion aufgebraucht sind, fällt die Unterstützung dahin. Spätestens Ende 2024 fallen Unterstützungen dahin.

Ablauf Einreichung

  •   Antrag bei der Waldregion 1 St.Gallen mit Formular einreichen
  •   Zusicherung durch Waldregion
  •   Ausführungsmeldung an Waldregion
  •   Prüfung durch Waldregion und Auszahlung

Für Fragen steht der/die Revierförster/in oder der Regionalförster zur Verfügung.

Umsetzung

Die Waldregionen sind sich bewusst, dass ihre Unterstützung nicht die effektiven Rückbaukosten decken. Sie sind jedoch Anreiz zur Reduktion der fixen Zäune im Lebensraum und tragen zu einer raschen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben über Zäune bei.

Noch offene Fragen?

Raphael Lüchinger

Raphael Lüchinger

Forstingenieur

Regionalförster

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen