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Unsere Wälder leisten viel – sie liefern Holz, schützen vor Naturgefahren und sind ein wichtiger Lebensraum für Pflanzen, Tiere und uns Menschen. Damit das so bleibt, braucht der Wald regelmässige Pflege. Bund und Kanton unterstützen Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unter gewissen Voraussetzungen mit Abgeltungen und Finanzhilfen (nachfolgend abgekürzt mit «Beiträgen») für die Schutzwaldpflege, die Pflege des Wirtschaftswaldes und die Förderung der Waldbiodiversität.

Unterstützung für Ihre Waldpflege

Wenn genügend Kredite vorhanden sind, können Beiträge auf Gesuch hin ausgerichtet werden. Die Massnahmen müssen den jeweiligen Vorgaben, der forstlichen Planung, sowie der Prioritätensetzung der betreffenden Waldregion entsprechen. Die Arbeiten müssen fachgerecht, gemäss den Vorgaben des Forstdienstes und unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften ausgeführt werden.

Bevor Sie einen Holzschlag planen oder ausführen, ist der Revierförster bzw. die Revierförsterin zwingend zu kontaktieren. Das gilt insbesondere auch falls Sie forstliche Beiträge für die Waldpflege oder die Förderung der Waldbiodiversität erhalten möchten. Der Forstdienst wird sie beraten, die allenfalls notwendige Holzschlagbewilligung erteilen, das Beitragsgesuch zur Verfügung stellen und die Modalitäten der anstehenden forstlichen Arbeiten mit Ihnen besprechen. Ebenso wird über den Handlungsbedarf, die Fördertatbestände und das Ausmass entschieden. Nach der Ausführung der Arbeiten wird der Forstdienst die notwendigen Kontrollen vornehmen, die für die Beitragsabrechnung erforderlichen Daten erfassen und das Beitragsgesuch zur Auszahlung der Beiträge an die zuständige Stelle weiterleiten.

Beiträge können ausgerichtet werden für die Pflege des Schutzwaldes, die Jungwaldpflege im Nichtschutzwald, sowie für Massnahmen zur Förderung der Waldbiodiversität. Die Vergütungsansätze finden Sie weiter unten im Download.

Es ist zu beachten, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Ausrichtung forstlicher Beiträge besteht, Änderungen der Vergütungsansätze vorbehalten bleiben und Beiträge immer aufgrund von Beitragsverfügungen erlassen und ausgerichtet werden.

Noch offene Fragen?

Kantonsforstamt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen